Territoriale Aufgaben der Bundeswehr NRW-Politiker streiten über Bundeswehreinsatz im Innern

CDU will, dass Soldaten bei Terrorlagen der Polizei Amtshilfe leisten. SPD-Innenminister Jäger lehnt aber erweiterte Befugnisse ab.

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) spricht nach dem Besuch des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr zu den Medienvertretern. Das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr ist für alle Einsätze im Innern zuständig, wie zum Beispiel Hochwasser oder Flüchtlingshilfe.

Foto: Kay Nietfeld

Düsseldorf. Angesichts der islamistischen Terrorgefahr ist die Diskussion um Bundeswehreinsätze im Inland nun auch in NRW entbrannt. Peter Biesenbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, forderte die Landesregierung auf, die Kooperation der NRW-Polizei mit der Bundeswehr bei der Bewältigung von Terrorlagen zu verbessern und dafür gemeinsame Anti-Terror-Übungen durchzuführen. Innenminister Ralf Jäger (SPD) solle bei einem Treffen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und weiteren Innenministern der Länder mit Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Ende des Monats nicht parteipolitisch motiviert taktieren. Es gehe darum, dass es bei terroristischen Großlagen möglich sein müsse, dass die Bundeswehr der Polizei Amtshilfe leistet.

Nach den Vorgaben der Polizei könnten Bundeswehrsoldaten etwa die Sicherung von Gebäuden übernehmen. Das sei sowohl von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch durch das vom Bundeskabinett — also mit den Stimmen der SPD-Minister beschlossenen — „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ gedeckt.

Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagte der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, in bestimmten Fällen könne die Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr sinnvoll sein. „Es muss aber klar sein, dass die Bundeswehr dann in Amtshilfe ohne eigene Zuständigkeit handelt“, stellte der Minister klar. Vorrangige Aufgabe der Bundeswehr bleibe die Landesverteidigung. Die Innere Sicherheit sei Aufgabe der Polizei. Jäger warnte vor überzogenen Erwartungen an eine stärkere Zusammenarbeit von Polizei und Bundeswehr bei Terrorlagen. „Keiner der schrecklichen Anschläge, die wir zuletzt erlebt haben, wäre mit militärischen Mitteln verhindert worden.“

Eine grundsätzliche Debatte über erweiterte Befugnisse der Bundeswehr im Inland lehnte er ab. Falk Heinrichs, Beauftragter der Landtags-SPD-Fraktion für die Bundeswehr, betonte, der Auftrag der Bundeswehr sei die Gewährleistung der äußeren Sicherheit. „Die Bundeswehr darf aber nicht als Hilfspolizei missbraucht werden, auch weil ihre Soldaten für Einsätze im Inneren nicht primär ausgebildet sind.“

Für eine Grundgesetzänderung sieht Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) keine Mehrheit. Möglich sei die Amtshilfe in Ausnahmesituationen — etwa einer terroristischen Großlage mit „katastrophischen Ausmaßen“. Die Federführung müsse stets bei der Polizei liegen. Die Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke warf von der Leyen allerdings vor, sie wolle weit mehr als Amtshilfe bei Katastrophenlagen. Die Bereitschaftsanordnung für die Münchner Feldjäger während des Amoklaufes von München zeige, „dass die engen Bestimmungen des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts gesprengt werden sollen“, erklärte Jelpke.