NSU-Prozess kostete bislang knapp 30 Millionen Euro
München (dpa) - Der Münchner NSU-Prozess hat bisher Kosten von knapp 30 Millionen Euro verursacht. Jeder Prozesstag im Verfahren um die Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) koste etwa 150 000 Euro, sagte der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber.
OLG-Sprecherin Andrea Titz hält es für möglich, dass das seit Mai 2013 laufende Verfahren der bislang teuerste Prozess in Bayern werden könnte.
In dem Prozess geht es um zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge, für die sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe verantworten muss. Neben Zschäpe sind vier mutmaßliche Unterstützer angeklagt.
„Die Personalkosten und die Kosten für Verteidiger und Nebenkläger sind fix, daran kann man nichts ändern“, sagte OLG-Präsident Huber. Die Gesamtkosten seien eine gewaltige Summe, „vor allem, wenn man bedenkt, dass die Opfer oder ihre Hinterbliebenen keinen einzigen Euro bekommen haben“.
Ursächlich für die hohen Prozesskosten ist unter anderem die Nebenkläger-Regelung. OLG-Präsident Huber spricht sich daher für eine Änderung aus: „Der Gesetzgeber müsste die Zahl der Anwälte beschränken, die die Nebenkläger vertreten.“ Andernfalls könne es passieren, dass ein Verfahren komplett zerfasere. Mit 80 Nebenklägern wie im NSU-Prozess könne man noch umgehen, aber es könne Völkermordprozesse mit Hunderten, Tausenden Opfern geben.
„Das sind sicher ganz außergewöhnlich hohe Kosten“, meinte OLG-Sprecherin Titz. Letztlich seien diese Summen für ein Staatsschutzverfahren angesichts der hohen Sicherheitsmaßnahmen aber nicht ungewöhnlich. Hinzu komme die hohe Zahl von Sitzungstagen. Seit dem Start am 6. Mai 2013 wurde an knapp 190 Tagen verhandelt. Anberaumt ist der Prozess vorerst bis zum Januar 2016.
Im Hinblick auf den Platzmangel im Gerichtssaal vor allem zu Beginn des Prozesses kann sich Huber bei großen Verfahren künftig auch eine Videoübertragung nach außen vorstellen, „nicht nur in einen Nebenraum für Journalisten, sondern live für jedermann“. Allerdings in engen Grenzen: „Ich würde es auf die nüchterne Anklageverlesung und das Urteil beschränken“, erklärte Huber. Andernfalls gebe es „die Möglichkeit einer Show-Veranstaltung für Staatsanwälte und Verteidiger“.