Opferrente für knapp 38 000 frühere DDR-Häftlinge
Berlin (dpa) - Knapp 38 000 frühere politische DDR-Häftlinge bekommen derzeit eine Opferrente. Seit Einführung der Pension vor knapp fünf Jahren haben Bund und Länder dafür rund 461 Millionen Euro bereitgestellt, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab.
Zwar werden noch Anträge gestellt, die Zahl geht in den Ländern aber deutlich zurück. Für Kritik sorgt weiter, dass die Opferrente nicht allen Betroffenen in voller Höhe zu Gute kommt. Um die Rente für Opfer des SED-Regimes war jahrelang im Bundestag gerungen worden. Sie gilt seit Ende August 2007. Anfangs kamen die Behörden mit der Bearbeitung der Anträge kaum hinterher.
Mit 120 Millionen Euro insgesamt wurde in Sachsen das meiste Geld für die SED-Opferrente (9900 Bezieher) zur Verfügung gestellt, gefolgt von Berlin (etwa 7400 Bezieher) mit etwa 102 Millionen Euro. In Thüringen wurden bislang 74 Millionen Euro ausgezahlt (5300 Betroffene), in Sachsen-Anhalt 71 Millionen (5700), in Brandenburg 54 (rund 5800) sowie in Mecklenburg-Vorpommern rund 40 Millionen Euro (3800).
Die Rente steht Menschen zu, die in der DDR mindestens 180 Tage aus politischen Gründen inhaftiert waren. Sie wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, jedoch auf Einkommen. Alleinstehende dürfen demnach nicht mehr als 1122 Euro netto im Monat verdienen, um die volle Opferrente zu erhalten. Bei verheirateten oder in Partnerschaften lebenden früheren Häftlingen ist die Einkommensgrenze des Antragstellers bei 1496 Euro festgelegt.
An der Begrenzung gibt es weiter Kritik. Die Opferrente solle eine Anerkennung für das aufrechte Handeln von Menschen sein, die zu Unrecht verfolgt wurden, sagte Silke Klewin, Leiterin der sächsischen Gedenkstätte Bautzen. „Da ist es absurd, das vom Einkommen abhängig zu machen.“ Für Mecklenburg-Vorpommern unterstrich die Beauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marita Pagels-Heineking, die Begrenzung sei den früheren Gefangenen kaum zu vermitteln.
Die Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen in Thüringen, Hildigund Neubert, betonte, viele ehemalige Häftlinge seien wegen ihrer prekären Lage dringend auf die Unterstützung angewiesen. Die Beauftragte findet, dass weitere Opfergruppen in die Rente einbezogen werden sollten. „Menschen, die nicht inhaftiert waren, aber trotzdem von der Stasi malträtiert wurden oder aus politischen Gründen von der Schule geworfene Schüler fallen durchs Raster.“
Immer wieder kommt es auch vor, dass frühere Stasi-Mitarbeiter eine Opferrente beantragen. In Brandenburg wurden nach Gerichtsangaben mehr als 200 Anträge wegen Zusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit abgelehnt.
Die Opferrente können auch DDR-Heimkinder beantragen, die aus politischen Gründen in Kinderheime oder Jugendwerkhöfe eingewiesen wurden. Voraussetzung ist eine strafrechtliche Rehabilitierung. In Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) hieß es, gerade frühere Heimkinder lägen oft unter den 180 Tagen, so dass sie keine Opferrente bekommen. „Ich plädiere für eine Härtefallregelung“, sagte die Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marita Pagels-Heineking.