Opferschützer mit neuem Sexualstrafrecht unzufrieden

Berlin (dpa) - Für Opfer sexueller Übergriffe wird es künftig etwas leichter, ihre Peiniger hinter Gitter zu bringen. Das Bundeskabinett beschloss eine Verschärfung des Sexualstrafrechts.

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Der Gesetzentwurf stellt sexuelle Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann unter Strafe, wenn der Täter keine Gewalt angewendet oder damit gedroht hat.

Vielen Feministinnen, Rechtsanwältinnen und Betroffenen-Verbänden, aber auch Abgeordneten verschiedener Parteien geht der Entwurf nicht weit genug. Sie kritisieren, es gelte - bis auf Ausnahmefälle - weiterhin der Grundsatz, dass sich das Opfer physisch zur Wehr setzen oder eine etwaige Fluchtmöglichkeit nutzen müsse. Sie fordern, dass ein einfaches, klar ausgesprochenes „Nein“ ausreichen muss.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte: „Viele Fälle, in denen das Opfer einer sexuellen Handlung aus Angst zustimmt oder sich ihr wegen eines unerwarteten Übergriffs nicht widersetzt, können bislang strafrechtlich nicht geahndet werden - es ist höchste Zeit, dass sich das ändert.“ In einem Brief an die Fraktionskollegen schrieb er: „Die Ereignisse der Silvesternacht in Köln haben auch den Zweiflern noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist.“

Wer sexuelle Handlungen erzwingt, soll - so sieht es der Entwurf vor - in Zukunft auch dann verurteilt werden können, wenn sich sein Opfer dagegen nicht körperlich zur Wehr gesetzt hat. Voraussetzung ist, dass der Täter das Opfer - in den meisten Fällen sind das Frauen - überrumpelt und dabei seine Arglosigkeit ausnutzt. Auch in Fällen, in denen das Opfer damit rechnen muss, dass ihm durch eine Weigerung erhebliche Nachteile entstehen könnten, wäre in Zukunft eine Bestrafung möglich. Das kann auch der befürchtete Verlust des Arbeitsplatzes sein, etwa wenn der Chef oder die Chefin übergriffig wird.

Die Forderung des Bundesrates, dass schon ein klar formuliertes „Nein“ für die Bestrafung ausreichen sollte, ist in dem Entwurf nicht enthalten. Und auch die Forderung nach einem härteren Vorgehen gegen sexuelle Belästigung, wie sie viele Frauen in der Kölner Silvesternacht erlebt hatten, kommt in dem schon vor diesen Vorfällen formulierten Entwurf nicht vor. Aus dem Bundesjustizministerium heißt es, dies wäre eine viel umfassendere Reform, der man sich nicht generell verschließen werde. Einzelheiten würden aber noch von der Strafrechtskommission geprüft.

Die Opferorganisation Weißer Ring hält die vom Kabinett nun beschlossene Verschärfung des Sexualstrafrechts für zu schwach. Die Bundesvorsitzende und ehemalige NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) sagte „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag): „Wenn auf einer Party-Meile ein Mann einer fremden Frau an den Busen grapscht oder ihr den Slip herunterzieht, dann ist das natürlich eine sexuelle Belästigung.“