In dem Prozess gehe es um angeblich nicht geleistete Unterhaltszahlungen für den Sohn des 41 Jahre alten Vorsitzenden des Pegida-Vereins.
Bachmann war deshalb im Frühjahr vergangenen Jahres vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt. Bachmann war im fraglichen Zeitraum nur auf Bewährung frei.
Sollte auch das Landgericht ihn schuldig sprechen, könnte eine Aufhebung der Bewährung geprüft werden. Dann wäre auch Gefängnis möglich. Der Organisator der islamfeindlichen Pegida-Bewegung war 2010 wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.