Verschäfte Sicherheitsgesetze gegen die Terrorgefahr
Neue Befugnisse und Strafen im Kampf gegen islamistische Täter.
Düsseldorf. Nach den Anschlägen von Paris wird auch hierzulande wieder über eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze diskutiert. Ein Überblick über Maßnahmen und strittige Pläne.
Die gestern vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung, wonach gewaltbereite Islamisten durch einen Personalausweisentzug an der Ausreise gehindert werden soll, war schon länger geplant. Die Innenministerkonferenz in Köln hatten sich im vergangenen Dezember einig gezeigt und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) insofern Rückendeckung versprochen. Auch einige andere jetzt in den Fokus geratene Verschärfungen der Sicherheitsgesetze sehen wie schnelle Antworten auf die Vorfälle der vergangenen Woche aus, sind aber ebenfalls schon länger im Gespräch.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant ein Gesetz zur Strafbarkeit der Ausreise militanter Islamisten. Schon jetzt stellt § 89a Strafgesetzbuch die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ durch Aufenthalt in einem ausländischen Terrorcamp unter Strafe. Demnächst soll bereits das Reisen in solche Länder bei entsprechender Absicht strafbar sein. Problem dürfte hier die Beweisbarkeit sein. Möglich wäre eine Beweisführung, wenn etwa jemand mit Nachtsichtgeräten, Schutzwesten oder Waffen ausreisen will. Mit dem Gesetz setzt die Regierung eine UN-Resolution zu den „foreign fighters“ (ausländische Kämpfer) um.
Auch ein Gesetz gegen die Terrorismusfinanzierung wird in dieser UN-Resolution verlangt. Mit dem entsprechenden Straftatbestand soll das Bereitstellen und Sammeln von Geldern für terroristische Zwecke geahndet werden können. Selbst wenn es um „kleinste Beträge“ geht, wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagt. Während er hier internationale Vorgaben umsetzt, will er sich bei einem anderen jetzt wieder diskutierten Thema nicht beugen: dem Ruf nach einer Vorratsdatenspeicherung.
Bei der Vorratsdatenspeicherung sollen Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungsdaten aller Nutzer ohne konkreten Verdacht für mehrere Monate gespeichert werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2010 für verfassungswidrig erklärt. Unzulässig wäre sie aber auch nach diesem Urteil nicht, wenn ein neues Gesetz sicherstellte, dass die Daten nur bei einem begründeten Verdacht einer schweren Straftat verwendet werden.
Die Union macht sich für die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung stark. Die SPD, aber auch die Grünen und die Linke lehnen sie ab. Bundesjustizminister Heiko Maas verweist darauf, dass die in Frankreich existierende Vorratsdatenspeicherung die Pariser Anschläge nicht verhindert habe. Befürworter halten dagegen, dass auch in diesen Fällen jedenfalls im Nachhinein Netzwerke aufgedeckt und weitere Straftaten verhindert werden könnten.
Die Konservativen im EU-Parlament machen sich schon länger für neue Regeln zum Austausch von Flugpassagier-Daten stark. Seit Jahren wird auf EU-Ebene um das Thema gestritten. Nach den Plänen sollen die Sicherheitsbehörden Zugriff auf Daten von Fluggästen erhalten, die in die EU ein- oder aus der EU ausreisen. Hierfür gibt es durchaus bereits ein Vorbild — das Abkommen zwischen Europa und den USA. Seit 2012 erhalten die USA die Daten von EU-Passagieren auf Flügen in die USA: Name, Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer.
Die EU-Innenminister sehen in der Einrichtung eines europäischen Systems zur Sammlung von Fluggastdaten ein Mittel, Reisebewegungen von islamistischen Gewalttätern zu erkennen. Vorschläge der EU-Kommission zur Umsetzung des Vorhabens wurden wegen Datenschutzbedenken vom EU-Parlament bislang aber nicht gebilligt.