Streit um Paragraf 219a Pille soll künftig bis zum 22. Lebensjahr bezahlt werden

Berlin · Nach monatelangem Ringen um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen hat sich die Bundesregierung auf einen Referentenentwurf verständigt. Vorgesehen ist darin unter anderem eine Neuregelung zur Kostenübernahme bei Verhütungspillen.

Symbolbild

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Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur am Montagabend: „Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Pille künftig zwei Jahre länger, bis zum 22. Geburtstag. Das hilft jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.“ Er halte dies für eine gute Ergänzung im Rahmen des in der Regierung gefundenen Kompromisses.

Die Neuregelung ist Teil eines Referententwurfs, der den Streit um Änderungen des Werbeverbots für Abtreibungen in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs lösen soll. Dieser verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche - demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abtreibungen anbietet. In der Koalition hatte die SPD eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite wollte das nicht.

Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen Kompromissvorschlag aus, der aber längst nicht alle Kritiker, auch innerhalb der SPD, zufriedenstellte. Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf nun auf.

(dpa)