Politik Pläne von Union und SPD: Grundrente hält nicht, was sie verspricht
Berlin. Bei der schwarz-gelben Bunderegierung hieß das Projekt noch „Zuschussrente“. Die anschließende große Koalition machte daraus die „solidarische Lebensleistungsrente“.
Verwirklicht wurden die Vorhaben nie. Mit ihrer geplanten „Grundrente“ versprechen Union und SPD nun einen neuen Anlauf, um Niedrigverdiener bei den gesetzlichen Altersbezügen besserzustellen als Bezieher von staatlicher Grundsicherung. Zweifel am Gelingen sind jedoch auch diesmal angebracht.
Grundrente, das klingt wie eine Mindestrente für alle. Wer sich allerdings ins Kleingedruckte des ausgehandelten Koalitionsvertrages von Union und SPD vertieft, dürfte schnell merken, dass es sich eher um einen Etikettenschwindel handelt. Denn die sogenannte Grundrente ist an einige Bedingungen geknüpft: Nur Geringverdienern mit mindestens 35 Beitragsjahren — Erziehungs- und Pflegezeiten zählen mit - winkt demnach eine Aufstockung ihrer Rente. Sie soll dann bei „zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs“ liegen. Das wären derzeit im Schnitt etwa 880 Euro. Und damit kommt eine weitere Bedingung ins Spiel, nämlich die Bedürftigkeitsprüfung. Hier entpuppt sich auch das vormalige Versprechen der SPD, Menschen mit langjährigen Beitragszahlungen im Alter den Gang zum Amt zu ersparen, als ziemlich hohl.
Zwar soll die Rentenversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung mit den Sozialämtern zusammenarbeiten, wie es in der Koalitionsvereinbarung heißt. Doch am Ende kann es Betroffenen egal sein, wo sie ihre Vermögensverhältnisse ausbreiten müssen. Das Prinzip bleibt bestehen. Im Kern ist die Grundrente damit nur eine etwas aufgebesserte Grundsicherungsleistung. Und das auch nur für einen eher begrenzten Personenkreis. „Viele von Armut bedrohte Menschen werden von ihr nicht profitieren“, prophezeit der Rentenexperte der Grünen, Markus Kurth. Denn die Zugangshürden seien viel zu hoch.
Nach Angaben der Rentenversicherung waren Ende 2016 knapp 526.000 Menschen jenseits der Regelaltersgrenze auf die schon bestehende staatliche Grundsicherung angewiesen. Fast jeder vierte von ihnen (23 Prozent) sogar ausschließlich. Das heißt, diese Menschen haben in ihrem Leben praktisch kaum oder nie versicherungspflichtig gearbeitet. Also wird für sie auch die neue Grundrente nicht in Betracht kommen. Aber auch, wer seine Mini-Rente mit der Grundsicherung aufstocken muss, hat oft weniger als 35 Beitragsjahre vorzuweisen. „Gerade Frauen dürften die Voraussetzungen für den Bezug der Grundrente nur in Ausnahmefällen erfüllen“, sagt Kurth. So betrachtet ist die Grundrente tatsächlich kein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut.
Immerhin versprechen Union und SPD noch, dass Bezieher sozialer staatlicher Leistungen (einschließlich Grundrente) in ihrem selbstgenutzten Wohneigentum wohnen bleiben können. Aber auch das ist weniger revolutionär, als es den Anschein hat. Denn nach dem Sozialgesetzbuch brauchen Empfänger von staatlicher Stütze auch jetzt schon ihre eigenen vier Wände nicht zu Geld zu machen, wenn es sich um eine angemessene Größe handelt. Für einen Haushalt mit ein bis zwei Personen beispielsweise gelten bis zu 80 Quadratmeter Wohneigentum als angemessen.
Fazit: Die Grundrente hält nicht im Mindesten, was ihr Name verspricht. Auch dürfte sie mit einer Menge Bürokratie verbunden sein. Obendrein lassen Union und SPD die Kosten offen. So betrachtet steht auch der dritte politische Versuch, Bezieher kleiner Einkommen im Alter besser zu stellen, unter einem schlechten Stern.