Polizei sieht gute Chance für Verbot von Hooligan-Demos

Berlin (dpa) - Nach den Hooligan-Krawallen in Köln geht die Deutsche Polizeigewerkschaft davon aus, dass in Zukunft Verbote derartiger Aufmärsche eher vor Gericht Bestand haben.

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Mit dem gesammelten Material der Polizei vom Wochenende könnten Richter überzeugt werden, dass Hooligans keine politische Absicht verfolgten, sondern allein auf Gewalt und Konfrontation mit der Polizei aus seien, sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt der „Passauer Neuen Presse“.

Die rechte Hooligan-Szene will am 15. November auch in Berlin gegen radikale Islamisten auf die Straße gehen. Die Berliner Behörden kündigten an, ein Verbot zu prüfen. In Hamburg ist für denselben Tag ebenfalls eine Kundgebung unter dem Motto „Europa gegen den Terror des Islamischen Staates“ geplant.

„Die Chancen dafür, dass ein Versammlungsverbot auch vom Gericht
bestätigt werden kann, sind deutlich gestiegen“, sagte Wendt. Die Polizei in Köln hat damit begonnen, umfangreiches Foto- und Videomaterial von den Ausschreitungen zu sichten.

Experten wie der Versammlungsrechtler Prof. Dirk Heckmann von der Universität Passau bezweifeln allerdings, dass ein solches Verbot vor Gericht durchzusetzen ist. Das Bundesverfassungsgericht stelle strengste Anforderungen an Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, heißt es zur Begründung. Andere Juristen argumentieren dagegen, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gewährleiste nur das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Im Zentrum von Köln hatte es bei einer Demonstration von rund 4800 Hooligans, Neonazis und Rechtsextremisten Straßenschlachten mit der Polizei gegeben. Dabei wurden 49 Beamte verletzt.

Bei besonders gefährlichen Krawallmachern müsse es möglich sein, sie an der Teilnahme an einer Demonstration zu hindern, fordert die Polizeigewerkschaft. „Insgesamt muss es eine deutlich härtere Gangart gegenüber Salafisten und Gewalttätern jeglicher Art geben“, verlangte deren Vorsitzender Wendt.