Proteste nach Einstellung des Stuttgarter Wasserwerfer-Prozesses
Mehrere zum Teil schwer Verletzte und kein Urteil: Gut vier Jahre nach dem harten Wasserwerfereinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten ist der Prozess gegen zwei Polizisten eingestellt worden. Die Gegner des Bahnprojekts sprechen von einem „Justizskandal“.
Stuttgart (dpa) - Das Landgericht Stuttgart hat den Prozess um den blutigen Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten im Herbst 2010 vorläufig eingestellt. Die beiden angeklagten Polizeiführer müssen im Gegenzug je 3000 Euro zahlen. Die Strafkammer hatte diesen Schlussstrich vorgeschlagen, da in dem seit Juni laufenden Verfahren nur eine geringe Schuld der Angeklagten zu erkennen gewesen sei. Bevor die Vorsitzende Richterin ihre Entscheidung am Mittwoch erläutern konnte, musste der Saal wegen lauter Zwischenrufe geräumt werden.
Den Polizeiführern war fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen worden. Sie sollen nicht eingeschritten sein, als bei dem Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 mehrere Menschen von harten Strahlen aus zwei Wasserwerfern zum Teil schwer verletzt wurden. Ein Rentner wurde mehrfach am Kopf getroffen und erblindete. Er trat beim Prozess als Nebenkläger auf.
Beim Antrag auf Einstellung des Verfahrens berief sich die Kammer auf Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Nach der Verkündigung der Verfahrenseinstellung musste der voll besetzte Saal des Landgerichts wegen andauernder Proteste der Projektgegner geräumt werden. Anschließend skandierten rund 100 Projektgegner ihre bekannten „Oben bleiben“-Rufe. Matthias von Herrmann, Sprecher der Initiative Parkschützer, die damals gegen die Baumrodungen im Schlossgarten gekämpft hatten, sprach von einem „Justizskandal“.
Die juristische Aufarbeitung der Ereignisse am „Schwarzen Donnerstag“ ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Ermittlungen gegen Ex-Polizeichef Stumpf Anfang nächsten Jahres abgeschlossen werden. Gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) sollen die Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage im Landtag noch bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.