Abhängigkeit von Böhnhardt Psychiater bewertet Zschäpe als vermindert schuldfähig

München (dpa) - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist nach Einschätzung eines von ihren Vertrauens-Anwälten benannten Gutachters vermindert schuldfähig. Der Psychiater Joachim Bauer attestierte der Hauptangeklagten im NSU-Prozess eine schwere dependente (abhängige) Persönlichkeitsstörung.

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Zschäpe sei hochgradig abhängig von ihrem Freund und Komplizen Uwe Böhnhardt gewesen, sagte Bauer vor dem Oberlandesgericht. Er bescheinigte ihr deshalb eine „erheblich beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit“. Zschäpe habe es daher nicht geschafft, das Trio mit Böhnhardt und Uwe Mundlos zu verlassen - trotz der Verbrechen, die ihre Freunde verübt haben sollen, und trotz körperlicher Misshandlungen durch Böhnhardt.

Bauer, den Zschäpes Vertrauens-Anwalt Mathias Grasel im sogenannten Selbstladeverfahren in den Prozess gebracht hatte, kam damit zu einem völlig anderen Schluss als der vom Gericht bestellte Sachverständige, der Psychiater Henning Saß. Dieser hatte der 42-Jährigen volle Schuldfähigkeit attestiert. Saß hatte unter anderem Zeugen zitiert, laut denen Zschäpe über ein „gesundes Selbstbewusstsein“ verfüge und ihre Freunde „im Griff gehabt“ habe. Das spreche für „Stärke und Selbstbewusstsein nach außen und gegenüber männlichen Partnern“.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit Böhnhardt und Mundlos im Untergrund gelebt. Während dieser Zeit sollen die beiden Männer zehn Menschen erschossen haben. Neun der Opfer waren türkisch- oder griechischstämmige Gewerbetreibende. Zschäpe, die von den Morden immer erst danach erfahren haben will, ist wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt.

Bauer, der als Professor in Freiburg arbeitet, hatte - anders als Saß - insgesamt 14 Stunden lang mit Zschäpe sprechen können. Aus diesen Gesprächen berichtete er nun sehr ausführlich: unter anderem von „unsicheren Bindungserfahrungen“ Zschäpes in deren ersten Lebensjahren und einer oft volltrunkenen Mutter. Das „schlimmste Ereignis“ für Zschäpe sei gewesen, als sich Böhnhardt nach einer ersten gemeinsamen Zeit von ihr getrennt habe, berichtete Bauer.

Nach dem Abtauchen des Trios in den Untergrund habe Zschäpe dann beständig Angst gehabt, Böhnhardt könnte sich erneut von ihr trennen. Deshalb habe sie ihm auch immer wieder verziehen.

Zschäpe wurde nach eigenen Angaben häufiger und massiver von Böhnhardt verprügelt als bisher bekannt. Bauer berichtete nach seinen Gesprächen mit der NSU-Hauptangeklagten von Schlägen ins Gesicht, Tritten in den Bauch und in den Rücken - und das meist aus banalen Anlässen. Er halte Zschäpes Darstellungen „in hohem Maße für glaubwürdig“, sagte Bauer.

Saß hatte bei seinem Gutachten auf viele Zeugenaussagen verwiesen, die Zschäpe als „freundlich“ oder „aufgeschlossen“ beschrieben hätten, aber auch als „selbstbewusst“, in einer „gleichberechtigten Position in der Dreiergruppe“ und „in der Lage, ihre Meinung zu vertreten“. Sie sei durchweg als „energisches, wehrhaftes und anerkanntes Mitglied in der rechtsextremen Szene“ beschrieben worden. Auch in einem Brief an einen inhaftierten Neonazi habe sich Zschäpe als „selbstbewusst, autark, stolz, unbeugsam“ präsentiert. Der Brief widerspreche Zschäpes Selbstdarstellung von „einer schwachen, abhängigen, fremdbestimmten, sich resignierend unterordnenden Person“, sagte Saß. Auf diesen Brief ging Bauer nicht ein.

Der Psychiater Pedro Faustmann, den Zschäpes Alt-Verteidiger benannt hatten, hatte Saß zuletzt Mängel bei der Begutachtung Zschäpes vorgehalten. Bauer und Faustmann werden nun Mitte Mai noch einmal vom Gericht befragt. Die bis dahin geplanten Prozesstage entfallen.