Radfahrern drohen neue Bußgelder

Verkehrsminister reagieren auf die Zunahme von Verstößen vor allem in Großstädten. Neuer Tatbestand.

Auf Radfahrer könnten bald höhere Bußgelder zukommen.

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Berlin. Viele Radler missachten die Verkehrsvorschriften. In manchen Großstädten gehören das Rotlicht-Delikt oder das Fahren auf der falschen Straßenseite zur Normalität. Nach Informationen unserer Zeitung dreht die Bundesregierung deshalb an der Bußgeldschraube.

Radfahrer sollen laut Verkehrsministerium künftig auch dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie auf einem Radweg in falscher Fahrtrichtung fahren, obwohl auf der anderen Straßenseite ein nicht benutzungspflichtiger Radweg in richtiger Richtung vorhanden ist.

Diesen bußgeldbewehrten Tatbestand gibt es bislang nicht. Bei Verstößen werden bis zu 35 Euro fällig. Gemeint sind solche Radwege, die eng an der Fahrbahn angelegt und nicht mit blauem Verkehrszeichen ausgeschildert sind. Gerade in den Städten kommen diese Spuren besonders häufig vor. Das Verkehrsministerium folgt damit der Empfehlung des Bundesrates, der in seiner letzten Sitzung die Aufnahme des Delikts in die Verkehrsvorschriften angeregt hatte.

Schon jetzt gilt: Wer einen mit blauem Schild gekennzeichneten Radweg nicht nutzt, muss bis zu 30 Euro zahlen, wer darauf entgegen der Fahrtrichtung fährt, bis zu 35 Euro. Ohne blaues Schild sind Radwege nicht benutzungspflichtig. Mit der neuen Regelung bleiben Bund und Länder ihrer Linie treu, Fahrradfahrer angesichts einer wachsenden Zahl von Verstößen gegen die Verkehrsregeln auch härter zu bestrafen.

So waren zuletzt Anfang Mai zahlreiche Bußgelder erhöht worden. Wer zum Beispiel bei Rot über die Ampel rollt und erwischt wird, muss inzwischen 60 Euro bezahlen. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.