„Terroristische Vereinigung“ Rädelsführer der Terrorgruppe „Oldschool Society“ verurteilt
München (dpa) - Die Führungsriege der rechtsextremen Terrorgruppe „Oldschool Society“ ist zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht München sprach die vier Angeklagten heute der Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Mitgliedschaft schuldig. Nach Überzeugung des Staatsschutzsenats wollten sie Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte verüben, um Flüchtlinge aus Deutschland zu vertreiben. Dabei hätten sie auch den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Baier.
Laut Urteil waren die Anschlagspläne schon weit fortgeschritten. Die Gruppe habe dafür Anfang Mai 2015 in Tschechien gefährlichen Sprengstoff illegal erworben. In einem Telefonat hatten der Anführer, „Präsident“ Andreas H. (58) aus Augsburg, und sein „Vize“ Markus W. (41) aus Sachsen, darüber gesprochen, wie sie Nagelbomben bauen könnten.
Der „Präsident“ erhielt viereinhalb Jahre Haft, sein Stellvertreter fünf Jahre, dessen Freundin Denise G. (24) aus Sachsen drei Jahre und zehn Monate. Der „Pressesprecher“ der Gruppe, Olaf O. aus Bochum, wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Angeklagten hatten ihre Hasstiraden über Ausländer und Muslime im Internet über soziale Netzwerke und Messaging-Dienste ausgetauscht. Im August 2014 gründeten sie eine Telefon-Chat-Gruppe, die sich laut Gericht immer mehr radikalisierte. Immer häufiger hätten die Teilnehmer über Aktionen gegen Ausländer gesprochen. Einigen ging es zu langsam voran, darunter Denise G., die sich selbst „Terror-Lady“ nannte. Die Anführer vereinbarten deshalb ein Mitgliedertreffen im Mai 2015 im sächsischen Borna, bei dem „Aktionen“ stattfinden sollten.
Ende März 2015 gelang es einem verdeckten Ermittler, sich in die Chat-Gruppe einzuschleusen. Die wichtigsten Informationen tauschten die Anführer laut Urteil jedoch im sogenannten Geheimrats-Chat aus. Den konnten die Ermittler erst Ende April 2015 abhören. Wenig später schlugen sie zu und nahmen die vier Angeklagten am 6. Mai 2015 bei einer bundesweiten Razzia fest. Gefunden wurden Gas- und Schreckschusswaffen, Schlagringe, Schwerter, außerdem illegale Feuerwerkskörper aus Tschechien und Nägel.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Vorwurf der Anklage, blieb aber unter dem geforderten Strafmaß. Die Bundesanwaltschaft hatte Strafen zwischen viereinhalb und sieben Jahren beantragt. Sie ging davon aus, dass die Gruppe tatsächlich Anschläge verüben wollte, als sie festgenommen wurde. Die Strafhöhe sei Bewertungssache, sagte Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild.
Die Verteidiger hatten in ihren Plädoyers tatsächliche Anschlagspläne angezweifelt und Freisprüche verlangt. Die Anwälte der Rädelsführer Andreas H. und Markus W. kündigten an, Revision einzulegen. Eine kampfbereite Truppe sei die OSS keinesfalls gewesen, sagte Michael Rosenthal, der Andreas H. vertritt. Er halte die Mitglieder „für letztlich harmlos“: „Das sind Leute, die in ihrem Kämmerchen sitzen mit ihrer Jogginghose und sich in der Öffentlichkeit nicht mal zurechtfinden.“
Die Anwälte von Olaf O. dagegen wollen nicht gegen das Urteil vorgehen. Ihr Mandant hat einen Großteil seiner dreijährigen Strafe bereits in Untersuchungshaft abgesessen und könnte bald freikommen. Ähnlich die Lage bei Denise G.