Rechte unverheirateter Väter werden gestärkt
Berlin (dpa) - Auch unverheiratete Väter sollen künftig das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben können - notfalls gegen den Willen der Mutter.
Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Freitag in erster Lesung im Parlament beraten wurde. In Streitfällen soll ein Familiengericht entscheiden. Einzelheiten der Neuregelung sind zwischen den Parteien noch umstritten.
Der Entwurf der schwarz-gelben Koalition will die Konsequenz aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ziehen, der schon 2009 die bisherige Praxis in Deutschland verworfen hatte. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 eine Neuregelung verlangt.
Nach den Vorstellungen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bleibt es zwar bei dem Grundsatz, dass die unverheiratete Mutter mit der Geburt das alleinige Sorgerecht erhält. Der Vater kann aber künftig beim Gericht die Mitsorge beantragen. Die Ministerin verwies in der Debatte darauf, dass sich der Anteil nicht ehelich geborener Kinder von 15 Prozent im Jahr 1995 auf 33 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdoppelt habe. In den neuen Bundesländern liegt er sogar bei über 60 Prozent.
Bislang steht das Sorgerecht Eltern ohne Trauschein nur dann gemeinsam zu, wenn sie eine entsprechende Einverständniserklärung abgeben oder heiraten. Ansonsten hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ohne ihren Willen ist bisher keine gemeinsame Sorge der Eltern möglich.
Die Opposition bemängelte, Familienrichter sollten künftig in Streitfällen über das Sorgerecht allein nach Aktenlage entscheiden, ohne die Eltern je gesehen zu haben. Dies diene nicht dem Kindeswohl. Die SPD nannte den Vorschlag der Regierung „realitätsfremd und bürokratisch“. Auch die geplante Sechswochenfrist für die Mutter, um gegen einen Sorgerechtsantrag des Vaters Einspruch zu erheben, sei zu kurz.
Mit einer Anhörung im Bundestag soll im November eine Annäherung der unterschiedlichen Positionen erreicht werden. Diese reichen von der Forderung des Deutschen Anwaltsvereins, der ein automatisches Sorgerecht für Väter und Mütter fordert, bis hin zu Sorgen um alleinstehende Mütter in Fällen, in denen sich die Väter trotz Sorgerechts gar nicht um ihre Kinder kümmern.