Regierung beschließt härtere Strafen für Kinderpornografie
Berlin (dpa) - Der Besitz von Kinderpornografie soll künftig härter bestraft werden. Die Höchststrafe wird von zwei auf drei Jahre angehoben. Das Bundeskabinett billigte einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts von Justizminister Heiko Maas (SPD).
Darin wird der Begriff Kinderpornografie klarer gefasst, so dass er nun sogenannte „Posingbilder“ einschließt sowie Aufnahmen, die ohne Wissen des Kindes entstehen - also etwa während es schlafend nackt im Bett liegt. Die Deutsche Kinderhilfe sowie die Gewerkschaft der Polizei begrüßten den Entwurf grundsätzlich, Juristen und Grüne kritisierten einige Änderungen hingegen als unverhältnismäßig.
In dem Gesetzentwurf ebenfalls verschärft werden die Strafen für sogenanntes Cybermobbing. Wer ohne Erlaubnis etwa Nacktbilder oder Gewaltszenen aufnimmt, im Internet verbreitet und so dem Ansehen des Abgebildeten erheblich schadet, muss eher mit Konsequenzen rechnen. Maas sagte, sein Entwurf schließe Schutzlücken zulasten der Kleinsten und Schwächsten in der Gesellschaft, nämlich der Kinder, die oftmals traumatisiert würden.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf, der auch durch Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy angestoßen wurde. „Mit dieser Reform des Sexualstrafrechts werden Opfer von Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und Cybermobbing besser geschützt“, erklärten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Nadine Schön und Thomas Strobl.
Auch bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fand die Gesetzesnovelle Zuspruch. Der BDK gab allerdings zu bedenken, dass besser die Mindeststrafe hätte erhöht werden sollen. Auch die Deutsche Kinderhilfe begrüßte die Novelle grundsätzlich, kritisierte aber, dass ein Missverhältnis zur Höchststrafe für Diebstahl bestehe: Die liege bei fünf Jahren.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) warnte vor einer Überforderung der Kriminalpolizei in Bund und Ländern. „Ein noch so gutes Gesetz greift nicht, wenn es nicht angewendet wird“, sagte sie dem „Tagesspiegel“. Es sei aber nicht akzeptabel, dass Fälle von Kinderpornografie wegen Personalmangels nicht bearbeitet würden. Die Gewerkschaft der Polizei forderte mehr Ermittler zur Umsetzung.
Kritik an der Reform kam vom Deutschen Anwaltverein: Es sei unverhältnismäßig, dass auch die Verbreitung von Nacktbildern bestraft werden soll, die nicht gegen den Willen von Kindern oder ohne Einverständnis der Eltern gemacht worden sind.
Das sieht die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Katja Keul, ähnlich: Selbst das sofortige Löschen der Bilder schließe die Strafbarkeit nicht aus. Zudem wäre es auch strafbar, wenn ein 19-Jähriger Aktfotos von seiner 17-jährigen Freundin mache - ohne sie zu verbreiten oder zu veröffentlichen. „Damit schießt der Gesetzentwurf weit über das Ziel hinaus.“
Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) geht die Reform dagegen nicht weit genug. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur, der neue Straftatbestand zur Kinderpornografie gehe kaum über den bisherigen Stand hinaus. „Auch soweit es um den Handel mit Nacktaufnahmen von Kindern geht, ist mir die Formulierung aus dem Hause Maas zu unscharf.“
Ein weiterer Eckpunkt der Reform des Sexualstrafrechts ist die Verlängerung der Verjährungsfrist: Diese wird künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnen anstatt mit 21 Jahren. Den Betroffenen helfe das nicht weiter, kritisierte das Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt und forderte die komplette Aufhebung der Verjährungsfristen.