Gericht verschiebt Urteil zur Speicherung von Surfprotokollen

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung zur Speicherung von IP-Adressen verschoben und für den 28. Oktober anberaumt. Ursprünglich hatten die Karlsruher Richter noch heute verkünden wollen.

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Ob ein eigenes Urteil fällt oder der BGH bestimmte Rechtsfragen zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt, ist offen.

Bei dem Rechtsstreit geht es um eine Klage von Datenschutzaktivist Patrick Breyer gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Schleswig-Holsteinische Landtagsabgeordnete der Piratenpartei will dem Bund verbieten lassen, IP-Adressen von Besuchern von Websites des Bundes über die Dauer der Nutzung hinaus speichern zu dürfen (Az.: VI ZR 135/13).

Breyer sieht darin einen Verstoß gegen das Telemediengesetz. Danach dürfen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung des Nutzers oder zur Abrechnung etwa von Internetdiensten verwendet werden.