Bei Neuordnung von Finanzen und „Soli“ keine Steuererhöhung
Berlin (dpa) - Die von Bund und Ländern geplante Neuordnung der Finanzbeziehungen und des Solidaritätszuschlages ab 2020 soll nicht zu Steuererhöhungen führen. „Am Ende wird es keine Mehrbelastungen der Steuerzahler geben“, hieß es im Bundesfinanzministerium.
Hintergrund sind Pläne, den „Soli“ künftig möglicherweise in die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu integrieren, so dass auch Länder und Kommunen von den Milliarden profitieren. Dann würden zwar Steuersätze steigen, für den Steuerzahler soll sich unterm Strich aber nichts ändern.
Zugleich machte der Bund deutlich, dass er bei möglichen Korrekturen am „Soli“ auf eine Neuverteilung des Steueraufkommens pocht. Dabei geht es um Anteile an Einnahmen aus der Umsatzsteuer, die die Länder bei der Einführung des „Soli“ vom Bund erhalten haben. Zu den bisherigen Gesprächen und zahlreichen diskutierten Optionen hieß es: „Politisch ist gar nichts vorentscheiden.“
Bis Ende 2019 soll der Länderfinanzausgleich neu geregelt werden. Zugleich endet dann der Solidarpakt II. Dann soll auch der ursprünglich zum Aufbau im Osten erhobene, heute aber nicht mehr zweckgebundene „Soli“ in die Bund-Länder-Finanzbeziehungen eingebunden werden. Das ist ein Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Die Einnahmen aus dem „Soli“ von derzeit fast 15 Milliarden Euro im Jahr stehen allein dem Bund zu. Viele Länder pochen auf eine Beteiligung daran. Andere wollen so ihre Altschulden senken oder die Infrastruktur ausbauen.
Der Bund betonte, dass kein Ende für den „Soli“ festgeschrieben sei. Dieser Zuschlag sei unbefristet, im Gesetz stehe kein Zeitpunkt für ein Auslaufen. Bei der Einführung des „Soli“ hat der Bund sieben Prozentpunkte am Umsatzsteueraufkommen an die Länder abgegeben. Es gibt unter anderem einen Streit, ob die sieben Umsatzsteuerpunkte inzwischen mehr wert sind als die „Soli“-Gelder.
Nach Angaben von Unions-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU) sind sich die Länder einig in der Frage, dass der Bund nach 2019 mehr zahlen solle. Die Forderungen beliefen sich auf 35 bis 50 Milliarden Euro. Spielraum für Netto-Entlastungen der Steuerzahler nach 2019 im Zuge des „Soli“ sind aus Sicht von Brinkhaus recht gering. An erster Stelle stünden ausgeglichene Haushalte. Dann seien mehr Investitionen in die Infrastruktur nötig. Bei den Altschulden sollte man sich vor einer Vergemeinschaftung hüten.
Zur Altschuldendebatte hieß es beim Bund, man sei gespannt, ob und wie sich die Länder verständigen. Dann sei auch der Bund offen für Gespräche. Grundvoraussetzung sei das Einhalten der Schuldenbremse. Der Stabilitätsrat von Bund und Ländern, der Haushalte überwacht, müsse deutlich gestärkt werden. Der Bund sei bereit, über ein gemeinsames Schuldenmanagement und günstige Zinskonditionen für alle zu diskutieren.
Im Vordergrund stehe bei der Neuordnung nicht das Verschieben von Finanzströmen. Es gehe um neue Strukturen. Wer entscheidet, müsse auch die Verantwortung tragen. Auch Brinkhaus forderte „richtig große Schritte“ bei strukturellen Veränderungen.