Regierung treibt Ausbau öffentlicher WLAN-Hotspots voran
Berlin (dpa) - Betreiber von Cafés, Restaurants und öffentlichen Gebäuden in Deutschland sollen künftig leichter ein öffentliches WLAN anbieten können. Das sieht ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, der veröffentlicht wurde.
Cafébesitzern oder Hoteliers drohen bisher teure Abmahnungen, falls Nutzer über den angebotenen Internetzugang gegen Gesetze verstoßen - also etwa, wenn sie illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen. Mit dem WLAN-Gesetz sollen Anbieter eines öffentlichen Netzes mehr Rechtssicherheit erhalten.
„Deutschland fährt bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich derzeit noch mit angezogener Handbremse“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Mit dem Gesetzentwurf wolle die Bundesregierung das ändern und ein breites Angebot an kostenlosem WLAN ermöglichen. Anbieter in Flughäfen, Cafés oder auch Rathäusern und Bibliotheken sollten nicht länger Gefahr laufen, für die Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften zu müssen. „Dies wird dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots einen Schub geben“, hofft der Wirtschaftsminister.
Bei Internet-Verbänden und der Opposition stieß der Gesetzesentwurf auf Kritik, vor allem weil die besseren rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb eines Hotspots nicht für Privatleute gelten. Auch Netzpolitiker von Union und SPD kündigten an, sie wollten sich im Parlament für Nachbesserungen vor allem zugunsten privater Wlan-Betreiber einsetzen. Er sei mit den geplanten Einschränkungen für Privatleute „eher unglücklich“, sagte der Vorsitzende des Bundestagsausschusses Digitale Agenda, Lars Koeppen (CDU), dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe).
Mit dem neuen Gesetz will die Regierung klare rechtliche Regeln für den Betrieb eines Hotspots aufstellen. Im Telemediengesetz ist zwar festgelegt, dass Internetprovider wie die Telekom nicht dafür geradestehen müssen, wenn ihre Kunden im Netz illegale Dinge tun. Für Privatleute hingegen gilt die sogenannte „Störerhaftung“. Sie können für Nutzer ihres WLANs in die Verantwortung genommen werden. Für gewerbliche Betreiber öffentlicher WLAN-Zugänge war das bislang nicht klar geregelt.
Wer ein öffentliches WLAN geschäftsmäßig betreibt, soll künftig unter bestimmten Umständen nicht mehr für Rechtsverstöße der Nutzer haften. Dazu müsse das Zugangsgerät (Router) verschlüsselt sein, sieht der Gesetzentwurf vor. Zum andern müsse sich der Betreiber vom Nutzer zusichern lassen, dass dieser keine Rechtsverletzungen über den WLAN-Anschluss begehen wird. „Dazu reicht ein „Klick“ auf eine entsprechende Erklärung, bevor sich der Nutzer im entsprechenden WLAN anmeldet“, erklärte das Ministerium.
Die Erleichterungen des neuen WLAN-Gesetzes gelten allerdings nicht für Privatleute oder Vereine wie die Freifunker, die offene Zugänge verbreiten wollen. „Private WLAN-Anbieter müssen ihre Nutzer zusätzlich namentlich kennen - das gilt beispielsweise für Familienmitglieder oder Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft“, so das Ministerium. Verbindungsdaten der Nutzer müsse ein WLAN-Betreiber aber nicht speichern.
Christian Heise vom Förderverein freie Netzwerke hält die im Gesetzentwurf vorgesehene Verschlüsselung für sinnlos: „Wenn man das Passwort eh aushängt, warum muss man dann verschlüsseln?“, fragte er. In dem Gesetz würden private Anbieter gegenüber geschäftlichen benachteiligt. Die netzpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Halina Wawzyniak, erklärte, die koalitionsinterne Einigung sei innovationsfeindlich, schaffe Rechtsunsicherheit und wirke sozial ausgrenzend. Die Beibehaltung der Störerhaftung im privaten Bereich bedeutet das Aus für Freifunkangebote.
Auch die Grünen-Politiker Konstantin von Notz und Tabea Rößner kritisierten das geplante Gesetz. „Mit dem nun vorgelegten Entwurf behebt (die Bundesregierung) die seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit bei Funknetzen nicht.“
Der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, sagte „Zeit Online“, Juristen hätten ihn darauf hingewiesen, „dass die ungleiche Behandlung von privaten und gewerblichen Anschlussinhabern problematisch ist“. Das gelte auch für die Regelung, dass Personen mit privaten Anschlüssen die Namen der Mitnutzer kennen müssten. „Das werden wir im parlamentarischen Verfahren noch einmal prüfen.“