Sachverständige erwarten langfristig Rente mit 69
Berlin (dpa) - Noch wird über die Rente mit 67 diskutiert - doch die Wirtschaftsweisen blicken schon weiter voraus. Sie bekräftigen: Auf längere Sicht wird die Rente mit 69 kommen müssen.
„Der Sachverständigenrat geht davon aus, dass die weiter steigende Lebenserwartung etwa ab dem Jahr 2045 ein gesetzliches Renteneintrittsalter von 68 Jahren und im Jahr 2060 von 69 Jahren erforderlich macht“, bekräftigte der Chef des Gremiums, Wolfgang Franz, in der „Rheinischen Post“ (Dienstag). Diese Position hatten die „Fünf Wirtschaftsweisen“ bereits in ihrem im Mai 2011 vorgelegten Gutachten für die Bundesregierung vertreten.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft wies die erneute Forderung nach einer „Rente mit 69“ zurück. Nötig sei eine langfristig angelegte Rentenpolitik, die sich an den beruflichen Realitäten der Menschen orientiert. So seien bisher auch die zentralen Probleme der Rente mit 67 nicht gelöst, hieß es in einer Mitteilung.
Zum Jahresbeginn startete die schrittweise Einführung der Rente mit 67 bis 2029. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt verteidigte die Kritik von Parteichef Horst Seehofer an der Ausgestaltung. „Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist die richtige Antwort auf die demografische Entwicklung in Deutschland. Aber wenn länger gearbeitet werden soll, dann müssen auch die Möglichkeiten für eine Beschäftigung im Alter gegeben sein“, sagte Dobrindt der Zeitung „Die Welt“ (Dienstag). Die Beschäftigungschancen für Arbeitnehmer über 50 müssten deshalb spürbar verbessert werden.
Die SPD kritisierte die Zweifel Seehofers an der Rente mit 67 als scheinheilig. „Wenn er es ernst meinte, hätte er das Jahr 2011 nutzen müssen, um die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 ab dem 1. Januar 2012 in der Koalition zu verhindern“, sagte Nahles der „Frankfurter Rundschau“ (Dienstag). In der Sache allerdings stützte sie Seehofer. Es gebe zu wenig Chancen für über 60-Jährige auf dem Arbeitsmarkt. „Eine starre Rente mit 67 läuft deshalb derzeit auf eine Rentenkürzung hinaus.“ Davor hatte Seehofer gewarnt.
Die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Julia Klöckner warnte davor, die Rente mit 67 infrage zu stellen. „Ohne längeres Arbeiten ist das bisherige Rentensystem schlichtweg nicht mehr finanzierbar“, sagte das CDU-Präsidiumsmitglied am Dienstag in Mainz.
Die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters für Rechtsanwälte auf 67 Jahre ist zulässig. Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 6 C 11098/11.OVG) entschieden. Ein 1961 geborener Rechtsanwalt hatte sich mit einem sogenannten Normenkontrollantrag gegen eine entsprechende Regelung in der Satzung des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern gewandt.