Sachverständiger soll Zschäpes Alkoholkonsum beurteilen
München (dpa) - War Beate Zschäpe schuldunfähig, als sie die Fluchtwohnung des NSU-Trios anzündete? Um das zu klären, will das Oberlandesgericht München heute untersuchen, inwieweit die mutmaßliche Rechtsterroristin am Tag des Auffliegens des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ alkoholisiert war.
Aufschluss darüber soll ein Rechtsmediziner liefern. Zschäpe hatte ausgesagt, sie habe Sekt getrunken, bevor sie die Zwickauer Fluchtwohnung in Brand setzte, in der sie mit ihren mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt lebte. Anschließend war sie mehrere Tage auf der Flucht, bevor sie sich in Jena der Polizei stellte.
Erst unmittelbar davor will sie aus dem Radio erfahren haben, dass sich die beiden nach einem missglückten Bankraub in Eisenach das Leben genommen hatten. Mundlos und Böhnhardt sollen zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge aus überwiegend rassistischen Motiven verübt haben.
Die Bundesanwaltschaft hat Zschäpe wegen Mittäterschaft an den Verbrechen angeklagt, die Mundlos und Böhnhardt zugeschrieben werden. Zusätzlich muss sich dafür verantworten, dass sie mit dem Anzünden der Wohnung das Leben ihrer Nachbarin gefährdet haben könnte.