Steuerbetrug Schäuble sagt Briefkastenfirmen den Kampf an

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will stärker gegen Steuerbetrug im großen Stil vorgehen. Im Kampf gegen sogenannte Briefkastenfirmen in Steueroasen sollen die Ermittlungsbefugnisse der Finanzämter und die Informationspflichten der Banken ausgeweitet werden. Die Reaktionen sind grundsätzlich positiv.

Nach Enthüllung der Panama-Papers will Schäbule nun durchgreifen.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Berlin. Die politische Aufregung in Berlin war groß, als im Frühjahr Medienberichte über massenweise Geschäfte mit Briefkastenfirmen in Panama die Runde machten. Demnach hatten in den letzten Jahren mindestens 28 deutsche Banken über eine dortige Kanzlei mehr als 1.200 Briefkastenfirmen gegründet oder für ihre Kunden verwaltet. Allein die Deutsche Bank stand mit über 400 solcher Firmen in Verbindung. Sie sind zwar prinzipiell legal, dienen aber auch der Geldwäsche und der illegalen Steuervermeidung. Die eigentlichen Besitzer bleiben im Dunkeln.

Als Reaktion auf die Panama-Enthüllungen hatten sich Bund und Länder auf strengere Regeln im Umgang mit den auch als Offhore-Firmen bezeichneten Konstrukten verständigt. Nun legte Schäuble einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der bereits an einschlägige Verbände wie die Deutsche Steuergewerkschaft zur Begutachtung verschickt wurde und noch bis Jahresende das Bundeskabinett passieren soll. Kern der Vorlage sind erweiterte Meldepflichten und Geldstrafen für die Banken. Kommen Geldinstitute nicht ihrer Mitwirkungspflicht nach, sollen sie für dadurch entstandene Steuerausfälle haften. Obendrein droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

"Der Gesetzentwurf sorgt für mehr Transparenz. Die Banken haben künftig sogar eine Mitteilungspflicht, so dass die Steuerbehörde die Verdachtsmomente prüfen kann", lobte der Chef der Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, den Schäuble-Entwurf. "Nach geltendem Recht muss eine Bank praktisch nur reagieren. Künftig muss sie agieren und das Finanzamt über bestimmte Finanz- und Firmenkonstrukte mit Auslandsbeteiligung in Kenntnis setzen. Das ist ein großer Fortschritt, so Eigentahler im Gespräch mit unserer Redaktion.

Laut Vorlage soll auch das "steuerliche" Bankgeheimnis fallen. Konkret geht es um die Abschaffung des Paragraphen 30a der Abgabenordnung. "Die bisherigen Einschränkungen, wonach die Finanzämter von den Banken praktisch nur mit sehr spitzen Fingern Informationen über Verdachtsfälle erhalten können, werden demnach gestrichen. Damit fällt eine hohe Ermittlungshürde", erläuterte Eigenthaler. In Zukunft werde der Fiskus viel häufiger auf Banken zugehen können. Nach Einschätzung des Steuerexperten ist der Vorstoß Schäubles nur konsequent, da das Bankgeheimnis mit dem ab 2017 geltenden internationalen Datenaustausch praktisch ohnehin fällt. Ab dem kommenden Jahr wird es möglich sein, dass Staaten im Kampf gegen Steuerbetrug sogar konkrete Kontostände untereinander abfragen können.

Auch der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick, begrüßte das Vorhaben. "Damit stopft Finanzminister Schäuble endlich Steuerschlupflöcher, auf welche wir Grünen seit Jahren hinweisen", sagte Schick. Allerdings gebe es in der Vorlage auch Lücken. "Neue Steuergestaltungen müssen anzeigepflichtig werden, wenn der Staat seinem Steueranspruch nicht immer hinterher hecheln will". Dieser Punkte fehle, bemängelte Schick. Auch die Steuerfachfrau der Grünen, Lisa Paus, sieht inhaltliche Leerstellen. Das Thema Geldwäsche komme gar nicht vor. "Dabei gehört das zum Panama-Komplex einfach mit dazu", so Paus gegenüber unserer Redaktion.

Der vorliegende Entwurf dürfte freilich auch so für Wirbel sorgen - Eigenthaler rechnet mit dem Widerstand "interessierter Kreise", also von den Lobbyverbänden der Banken und privat Betroffenen.