Schwarz-Rot einigt sich auf Gesetzentwurf zum Doppelpass

Berlin (dpa) - Viele junge Leute aus Zuwandererfamilien stehen künftig nicht mehr vor der schwierigen Wahl zwischen dem deutschen Pass und dem ihrer Eltern. Die Regelung soll für die meisten Betroffenen noch in diesem Jahr wegfallen.

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Schwarz-Rot hat die letzten Streitfragen ausgeräumt.

Das erklärten Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD). Die umstrittene Optionspflicht soll demnach für jene Kinder ausländischer Eltern wegfallen, die bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre hier eine Schule besucht haben.

Bislang gilt, dass diese jungen Leute mit der Geburt den deutschen und einen anderen Pass bekommen, sich bis zum 23. Geburtstag aber für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen. Die Regelung betrifft vor allem Deutsch-Türken.

Union und SPD hatten nach schwierigen Verhandlungen im Koalitionsvertrag vereinbart, die Optionspflicht für Kinder aus Zuwandererfamilien zu streichen, sofern sie in Deutschland geboren - und auch aufgewachsen - sind. Das heißt, sie sollen auf Dauer zwei Pässe behalten dürfen.

SPD-Politiker hielten es allerdings für problematisch, neben der Geburt auch das Aufwachsen in Deutschland zur Bedingung zu machen. De Maizière erklärte dieses Kriterium dagegen für nicht verhandelbar. Die Union hatte sich mit der doppelten Staatsbürgerschaft ohnehin sehr schwer getan.

Die Oppositionsparteien Grüne und Linke sprachen von einem enttäuschenden Vorschlag, der dem Einwanderungsland Deutschland schade.

De Maizière hatte bereits vor einigen Wochen einen Referentenentwurf zum Doppelpass vorgelegt. Sein Vorschlag darin: Als Nachweis für das Aufwachsen sollten junge Leute einen zwölfjährigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen oder ein Schulabschlusszeugnis vorlegen. Die SPD meldete in der Ressortabstimmung jedoch Bedenken an. Auch aus einigen Bundesländern, in der die SPD in der Regierung sitzt, kam Kritik.

Der gefundene Kompromiss sieht so aus: Kinder aus Zuwandererfamilien können demnach künftig schon vor ihrem 21. Geburtstag selbst aktiv werden und die dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft beantragen. In dem Fall müssen sie nachweisen, dass sie acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder hier sechs Jahre lang zur Schule gegangen sind. Alternativ reicht auch ein Zeugnis zu einem Schulabschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung in Deutschland als Nachweis.

Ergreifen die jungen Leute nicht selbst die Initiative, prüfen die Behörden ihrerseits, ob die Voraussetzungen für den Doppelpass erfüllt sind, sobald jemand 21 geworden ist. Die Behörden sollen den Plänen nach zunächst im Melderegister prüfen, ob der Betroffene acht Jahre in Deutschland gemeldet war. Ist dies der Fall, behält er automatisch beide Pässe. Andernfalls schreiben die Behörden den Betroffenen an und bitten um einen der übrigen genannten Nachweise - also etwa ein Schulabschlusszeugnis.

De Maizière sprach von einem guten und praktikablen Entwurf. Maas bezeichnete die Einigung als gute Lösung. „Unnötige bürokratische Hürden werden vermieden“, sagte der SPD-Minister. In der großen Mehrzahl der Fälle könnten die Behörden anhand der Meldedaten mit wenig Aufwand selbst feststellen, ob jemand beide Pässe behalten dürfe. „Nur noch eine kleine Minderheit der Betroffenen wird von den Behörden zur Klärung von Zweifelsfällen angeschrieben.“

Die Minister wollen ihren Entwurf nun zügig ins Kabinett einbringen, vermutlich noch im April. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren. Nach den Plänen von de Maizière und Maas soll das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten.