Berlin Schwarz-rotes Koppelgeschäft
Koalitionsspitzen sind sich nach langem Streit bei Leihabreit und Flexirente einig.
Berlin. Nach langem Streit haben sich die Spitzen der großen Koalition auf zwei wichtige Gesetzesvorhaben geeinigt: die Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen sowie flexible Übergänge in den Ruhestand. Beide Pläne lagen seit rund einem halben Jahr auf Eis, weil sich Union und SPD wechselseitig blockierten.
Die so genannte Flexi-Rente ist ein Herzensanliegen von CDU und CSU, um dem SPD-Erfolg der abschlagsfreien Rente mit 63 einen eigenen rentenpolitischen Akzent entgegenzusetzen. Die SPD wiederum pochte als Gegengeschäft auf stärkere arbeitsmarktpolitische Regulierungen, was vor allem der CSU ein Dorn im Auge war. Nach dem am Dienstagabend im Kanzleramt ausgehandelten Kompromiss zeigten sich gestern alle Beteiligten zufrieden. Dabei musste Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) allerdings noch ein paar kleinere Kröten schlucken. Nachfolgend die Beschlüsse im Überblick.
ZEITARBEIT: Leiharbeiter sollen helfen, in Betrieben Auftragsspitzen abzuarbeiten. In der Praxis nutzen Unternehmen ihren Einsatz allerdings auch, um die Löhne der Stammbelegschaft zu drücken. Deshalb soll die Beschäftigung von Leiharbeitern in Einsatzbetrieben auf maximal 18 Monate beschränkt werden. Bei tarifvertraglichen Vereinbarungen sind allerdings auch längere Fristen möglich. Nicht tarifgebundene Unternehmen können Leiharbeiter per Betriebsvereinbarung für maximal zwei Jahre beschäftigen. Ursprünglich sollte es für solche Firmen keinerlei Ausnahme geben, was aber die CSU verhinderte.
LOHNGLEICHHEIT: Leiharbeiter sollen höchstens neun Monate lang schlechter bezahlt werden können als die Stammbelegschaft. Danach wird der gleiche Lohn fällig. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Falls tarifliche Regelungen eine stufenweise Aufstockung des Leiharbeiterlohns schon vor Ablauf der neun Monate vorsehen, kann die Frist bis zu einer gleichwertigen Bezahlung auf 15 Monate ausgedehnt werden.
WEITERE DETAILS: Bislang können Leiharbeiter auch als Streikbrecher eingesetzt werden. Dem hat die SPD einen Riegel vorgeschoben und sich an dieser Stelle gegen die CSU durchgesetzt. Allerdings soll im Gesetz klar gestellt werden, dass Leiharbeiter weiter tätig sein können, wenn sie keine Arbeiten von Streikenden übernehmen. Wenn also in einem Betrieb etwa der Wachdienst streikt, kann die Zeitarbeitskraft im Personalbüro trotzdem weiter machen.
WERKVERTRÄGE: Auch Werkverträge, die der Abarbeitung spezieller Aufträge durch externe Unternehmen dienen, sind missbrauchsanfällig. Oft wird dann verdeckte Leiharbeit praktiziert. Künftig soll es hier mehr Rechtssicherheit geben. Außerdem müssen Betriebsräte von den Unternehmen über Werkverträge informiert werden, um mehr Transparenz zu schaffen.
FLEXIBLER RUHESTAND: Bereits im letzten November hatten sich die Fachleute von Union und SPD auf eine Vorlage geeinigt, die nun unverändert zum Gesetz werden soll. Nach geltendem Recht wird heute frühestens ab dem 63. Lebensjahr eine Teilrente gewährt. Und zwar zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln der vollen Rente. Wenn der Zuverdienst jedoch die jeweils entsprechende Grenze nur um einen Cent überschreitet, fällt die Teilrente gleich um eine Stufe niedriger aus. Dadurch ist das Modell unattraktiv. Künftig sollen die drei Stufen wegfallen. Pro Jahr können bis zu 6300 Euro hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Darüber hinaus gehende Zuverdienste werden künftig zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Liegt der Verdienst also zum Beispiel bei 6301 statt 6300 Euro, wird die Rente um 40 Cent gekürzt. Als Obergrenze für den Zuverdienst gilt die Höhe des vorher individuell erzielten Bruttoverdienstes.
RENTENSTEIGERUNG: Künftig kann der arbeitende Rentner seine Rente steigern, wenn er den hälftigen Rentenbeitrag abführt. Allerdings nur auf freiwilliger Basis. Bei einem Durchschnittsverdiener im Westen würde sich die Rente für ein zusätzliches Arbeitsjahr um gut 29 Euro erhöhen. Im Osten wären es rund 27 Euro mehr.
WEITERE DETAILS: Wer schon mit 55 Jahren weiß, dass er mit 63 unter Abschlägen in Rente gehen will, der kann bereits ab diesem Alter Zahlungen an die Rentenkassen leisten, um diese Abschläge auszugleichen. Künftig wird das bereits ab einem Alter von 50 möglich sein.
Die beiden Gesetzesvorhaben zu Arbeitsmarkt und Rente sollen möglichst noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verbschiedet werden, um Anfang 2017 in Kraft treten zu können.