„Schwulen-Paragraf“: Maas kündigt Gesetzentwurf an

Essen/Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will die angekündigte Rehabilitierung homosexueller Männer, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt worden waren, in Kürze auf den Weg bringen.

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigte beim Juristentag in Essen an, dazu im Oktober einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das Gesetz soll die Verurteilungen nach § 175 aufheben und die Betroffenen rehabilitieren. Es sei nicht akzeptabel, „dass die Betroffenen bis heute mit diesem Strafmakel leben müssen“, sagte er bei der Eröffnungsfeier des Kongresses. Die „Rheinische Post“ hatte zuerst über die Ankündigung berichtet.

Die Rehabilitierung muss nach Ansicht der Grünen umfassend erfolgen. Der Schaden sei weit über Geld- oder Freiheitsstrafen hinausgegangen, erklärte der Bundestagsabgeordnete Volker Beck in Berlin. Eine Entschädigung müsse alle Schäden „an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen“ berücksichtigen.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte die Ankündigung des Justizministers. Die frühere Strafverfolgung sei ein „monströser Schandfleck“ des deutschen Rechtsstaats, sagte LSVD-Sprecherin Gabriela Lünsmann.

Maas hatte bereits im Mai eine Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen angekündigt, der Zeitplan für das Unterfangen war bislang aber unklar.

Seit 1969 seien homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht mehr strafbar, aber die Urteile, die bis dahin ergangen seien, bestünden immer noch, sagte Maas. Diese Männer hätten nichts gestohlen und nichts unterschlagen, sie hätten niemanden verletzt und niemanden betrogen, sie seien einzig und allein wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt und bestraft worden. „Aus heutiger Sicht war das ein ganz klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und damit verfassungswidrig“, betonte Maas. „Ein Rechtsstaat sollte in der Verfassung sein, seine eigenen Fehler zu korrigieren.“

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Bis zur Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50 000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3500. Homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen blieben bis 1994 strafbar. In der DDR wurde der Paragraf 175 bereits 1968 abgeschafft.

Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Martin Burgi im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die Entschädigung soll nach früheren Angaben über einen Fonds organisiert werden.

Noch bis Freitag diskutieren in Essen beim 71. Deutschen Juristentag mehr als 2200 Juristen aus allen Berufsgruppen über aktuelle Rechtsthemen. Die Beschlüsse der Rechtsexperten sind in der Vergangenheit oft in Gesetzgebungsverfahren eingeflossen.