Selbst entscheiden
Die eine wird zur Taufe getragen, der andere als Kind beschnitten. In beiden Fällen verleibt sich eine Religionsgemeinschaft mit einer rituellen Handlung einen Menschen ein, der von sich aus noch keine Beziehung zu ihr pflegen kann.
27.06.2012
, 21:36 Uhr
Mit Recht? Oder zu Unrecht? Religionsfreiheit schützt auch die Selbstbestimmung über den eigenen Glauben. Der Einzelne sollte bei entsprechender Reife für sich entscheiden können — am besten körperlich unversehrt.