Sexuelle Belästigung — ein neuer Paragraf, der greift

Vor anderthalb Jahren wurde der Tatbestand der sexuellen Belästigung im Gesetz verankert. Staatsanwälten und Opferschützern hilft er.

Die Opferschutzorganisation "Der Weiße Ring" kann nur tätig werden und auch mit finanzieller Hilfe für anwaltliche Beratung helfen, wenn ein Straftatbestand vorliegt.

Foto: Martin Schutt

Düsseldorf. „Nein heißt nein“ war der Slogan der Bewegung, die unter dem Eindruck der Kölner Silvesternacht 2015/16 vor anderthalb Jahren den Tatbestand der sexuellen Belästigung ins Strafgesetzbuch brachte. Was früher höchstens als Beleidigung galt, kann seither mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, im schweren Fall sogar bis fünf Jahren geahnet werden. Aber: Greift der neue Paragraf 184i auch in der Praxis (eine Statistik darüber gibt es laut NRW-Justizministerium nicht)?

Ja, heißt es dennoch von der Staatsanwaltschaft in Krefeld: „Jede Menge Anzeigen gehen ein.“ Auch Christina Laibold, Strafverfolgerin in Wuppertal, bestätigt, das neue Gesetz habe „in der Praxis seine Anwendung gefunden“. Exakt 216 Verfahren seien seit Januar 2017 eingegangen, auch Urteile habe es gegeben. Gar von einer „relativ hohen Anklage- und Verurteilungsdichte“, spricht Anna Albers aus der Abteilung Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Mehrere Fälle pro Woche würden bearbeitet — oftmals gehe es um Grapschereien im Nachtleben in der Altstadt, wo es durch Kameras und Zeugen oft gute Beweise gebe. „Es wird viel verurteilt“, erklärt sie.

Auch Bernd König vom Weißen Ring in NRW sagt: „Die Vorschrift ist sinnvoll.“ Die Opferschutzorganisation kann nur tätig werden und auch mit finanzieller Hilfe für anwaltliche Beratung helfen, wenn ein Straftatbestand vorliegt. Wie König hält Etta Hallenga von der Düsseldorfer Frauenberatungsstelle das Gesetz zudem für richtig, weil es ein Signal in die Gesellschaft sendet. Und das komme an: „Frauen wehren sich heute stärker“, hat sie erlebt. Das Gesetz sei ein „Paradigmenwechsel in der Wahrnehmung von uns Frauen“. Es mehrten sich auch die Anfragen von Firmen, die sich für die Prävention und Beratung bei Belästigung am Arbeitsplatz wappnen wollen. Das Thema sei präsenter und der Paragraf somit auch außerhalb von Gerichtssälen ein Gewinn, so Hallenga.