Sieg für den Altkanzler: Gericht stoppt Bestseller über Kohl
Köln (dpa) - Der Autor Heribert Schwan darf in seinem Bestseller über Helmut Kohl die meisten der 115 umstrittenen Zitate des Altkanzlers nicht mehr verwenden. Das Landgericht Köln entschied, dass der Heyne-Verlag das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ ab sofort nicht mehr ausliefern darf.
Exemplare, die schon in den Regalen der Buchhändler liegen, sind von dem Urteil aber nicht betroffen. Schwan, früherer Ghostwriter von Kohl, hatte die Zitate, in denen sich dieser teils drastisch über andere Politiker äußerte, ohne Zustimmung des früheren Kanzlers veröffentlicht.
200 000 Exemplare wurden in den fünf Wochen seit dem Erscheinen des Buches ausgeliefert. Kohl wollte 115 Zitate in dem 256 Seiten dicken, skandalträchtigen Bestseller verbieten lassen.
Für die Verlesung der ungewöhnlich unverblümten Worte brauchte der Vorsitzende Richter der 14. Zivilkammer, Martin Koepsel, fast eine Stunde. Dann fasste er zusammen: „In großem Umfang“ folge die Kammer dem Antrag des Altkanzlers. Dabei spielten Umstände, die schon viele Jahre zurückliegen, eine Rolle.
Denn das strittige Buch beruht zum großen Teil auf Tonbändern, die der Altkanzler 2001 und 2002 mehr als 600 Stunden lang für seine Memoiren besprochen hatte. Aufgenommen hat die Gespräche sein damaliger Ghostwriter Schwan. Aber Kohl hatte in der Zusammenarbeit das letzte Entscheidungsrecht über das, was letztendlich veröffentlicht werden sollte. Die mehr als zehn Jahre alten Zitate des Altkanzlers hat Schwan nun eigenmächtig veröffentlicht.
„Schwan hatte eine dienende Aufgabe“, fasste der Vorsitzende Richter zusammen. Aus den Verträgen mit dem Verlag sei eine Geheimhaltungsabrede zwischen Kohl und Schwan herauszulesen. Schwan sei als Kohls Ghostwriter zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen.
Die Richter folgten damit in weiten Teilen einem Antrag des heute 84-jährigen Altkanzlers auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Autor Schwan und seinen Mitverfasser Tilman Jens sowie die Random House Verlagsgruppe, zu welcher der Heyne-Verlag gehört. Das Buch mit den unverblümten Äußerungen hat auch ausländische Verlage neugierig gemacht.
Kohls Anwalt Thomas Hermes stellte auch Schadenersatzforderungen nach den Gerichtsverfahren in Aussicht. Das Buch werde die Verfahrensgegner noch „sehr, sehr teuer zu stehen kommen“, meinte er. Und auch er äußerte sich sehr drastisch: „Heribert Schwan ist ein Verräter“, sagte der Anwalt, „ein Dieb geistigen Eigentums“. Schwan habe juristisch gesehen einen eklatanten Vertragsverstoß begangen und die Persönlichkeitsrechte von Helmut Kohl in schwerem Umfang verletzt.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Verlag hat schon Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.
Weitere gerichtliche Auseinandersetzungen stehen zwischen Schwan und dem Altkanzler bevor. Kohl fordert die Herausgabe aller Abschriften und Kopien der Tonbänder mit Interviews. Die Originale hat der 84-Jährige schon auf dem Gerichtsweg herausgeklagt. Kohls Anwalt kündigte am Donnerstag an: „Und wenn weitere Zitate kommen, dann gibt es weiteren Rechtsstreit.“
Zumindest als E-Book soll bald eine neue Version der Protokolle Schwans auf den Markt kommen. Denn konkret durch das Urteil untersagt worden seien nur bestimmte Zitate im Buch, erklärte der Heyne-Verlag. „Andere Zitate aus den ca. 3000 Seiten Tonbandmitschnitten sind also nicht betroffen.“