Politik So will die Regierung Langzeitarbeitslose fördern

Berlin. Nach dem kürzlich vorgestellten Rentenpaket hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jetzt ein weiteres Kernvorhaben der Großen Koalition auf den Weg gebracht.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Foto: Britta Pedersen

Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett seinen Gesetzentwurf zur Schaffung eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose.

Die Beschäftigungslage sei so gut wie schon lange nicht mehr. „Allerdings profitieren nicht alle davon“, erklärte Heil. Wer schon lange vergeblich nach Arbeit suche, habe „ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz“. Dem soll das neue Gesetz mit Lohnkostenzuschüssen für gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen, aber auch für Unternehmen in der freien Wirtschaft abhelfen. Die Förderung solcher Jobs ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. „Mittel- und langfristiges Ziel“ bleibe der Übergang aus der geförderten in eine ungeförderte Beschäftigung, heißt es in dem Gesetzentwurf, der unserer Redaktion vorliegt.

AUSGANGSLAGE: Zwar hat sich die Arbeitslosigkeit tatsächlich deutlich reduziert. Aber nach wie vor gilt etwa jeder dritte Betroffene als langzeitarbeitslos. Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 818.248 erwerbsfähige Personen in Deutschland länger als ein Jahr ohne Job — rund 208.000 von ihnen sogar vier Jahre und länger.

MASSNAHME I: Heils Gesetzentwurf richtet sich einerseits an ganz besondere Problemfälle. Dabei geht es um erwerbsfähige Personen ab dem 25. Lebensjahr, die für mindestens sieben Jahre in den letzten acht Jahren auf Hartz IV angewiesen waren und in dieser Zeit gar nicht oder nur kurzzeitig einer Beschäftigung nachgingen. Stellt der Betrieb eine solche Person ein, bekommt er die Lohnkosten in den ersten beiden Jahren zu 100 Prozent vom Staat erstattet. Im dritten bis fünften Jahr sinkt die Förderung schrittweise auf 70 Prozent. Um die individuelle Beschäftigung zu stabilisieren ist eine spezielle Betreuung („Coaching“) vorgesehen.

MASSNAHME II: Heils Gesetzentwurf sucht andererseits auch einer langen Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Demnach sollen Menschen mit Vermittlungshemmnissen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, ebenfalls leichter zu einem Job kommen, wobei die Förderung hier auf 24 Monate begrenzt ist. Im ersten Jahr bekommt der Arbeitgeber demnach 75 Prozent der Lohnkosten erstattet und im zweiten Jahr die Hälfte des gezahlten Bezüge. Danach muss der Betroffene noch mindestens ein halbes Jahr lang weiter beschäftigt werden. Auch hier ist flankierend ein „Coaching“ vorgesehen.

KOSTEN: Nach der Koalitionsvereinbarung sollen 150.000 arbeitsfähige Hartz-IV-Empfänger von der Neuregelung profitieren. Zwischen 2019 und 2021 sind dafür insgesamt vier Milliarden Euro im Bundeshaushalt eingeplant.

REAKTIONEN: Die Gewerkschaften sowie die Linkspartei bemängelten, dass sich die Zuschüsse nur am Mindestlohn orientieren. Ihr Argument: Liege die ortübliche beziehungsweise tarifliche Entlohnung höher, muss der Arbeitgeber die Differenz zahlen, was dazu führen könnte, dass er keinen Langzeitarbeitslosen einstellt. Auch aus der Union kam Kritik: Fraktionsvize Carsten Linnemann hält die Förderung für überzogen. Wer nach zwei Jahren nicht den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffe, dem gelinge das auch nicht nach fünf Jahren, meinte der CDU-Politiker. Der Arbeitsmarktexperte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Karl Brenke, meldete ebenfalls Bedenken an: „Zu befürchten sind Mitnahmeeffekte, denn Betriebe stellen nur Leute ein, die sie brauchen“, sagte er unserer Zeitung. „Andererseits könnten Arbeitssuchende verdrängt werden, die keinen Anspruch auf die Förderung haben“, so Brenke.