Sondergremium zur Euro-Rettung ist verfassungswidrig
Karlsruhe. Dringende Entscheidungen über Euro-Hilfsmaßnahmen dürfen im Wesentlichen nicht von einem Sondergremium des Bundestags aus nur neun Abgeordneten getroffen werden.
28.02.2012
, 10:39 Uhr
Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Das Gericht erklärte damit eine Verfahrensregel für die deutsche Beteiligung an Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF für unwirksam. dpa