Billigung von Straftaten Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen Rote-Flora-Anwalt

Hamburg (dpa) - Rote-Flora-Anwalt Andreas Beuth ist wegen seiner Äußerungen über die Ausschreitungen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Es seien mehrere Strafanzeigen gegen ihn im Zusammenhang mit einem NDR-Interview eingegangen.

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Das sagte die Hamburger Oberstaatsanwältin Nana Frombach der Deutschen Presse-Agentur. „Die Anzeigen werden bei der für politische Straftaten zuständigen Abteilung geprüft“. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.

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Beuth hatte dem NDR nach den schweren Gewaltexzessen in der Nacht zu Samstag im Schanzenviertel gesagt: „Wir als Autonome und ich als Sprecher der Autonomen haben gewisse Sympathien für solche Aktionen, aber bitte doch nicht im eigenen Viertel, wo wir wohnen. Also warum nicht irgendwie in Pöseldorf oder Blankenese?“

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Frombach sagte, inhaltlich gehe es um den Vorwurf der Billigung von Straftaten. Es gebe noch keine Ermittlungen gegen Beuth, sondern die Anzeigen würden geprüft. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer, die gut 10 000 Anwälte vertritt, hatte diese Aussagen scharf kritisiert

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Bei den Ausschreitungen während des Gipfels waren fast 500 Polizisten und eine unbekannte Zahl an Demonstranten verletzt worden. Geschäfte wurden geplündert, Autos angezündet und brennende Barrikaden errichtet. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass noch eine „Vielzahl von Verfahren“ auf sie zukommen werde, sagte Frombach.