Starterlaubnis für Nachtflüge in Berlin

Niederlage für Anlieger des neuen Großflughafens. Der Lärmschutz ist laut Gericht ausreichend.

Leipzig/Berlin. Niederlage für die Anwohner des Berliner Großflughafens: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es bei den geplanten Nachtflügen bleibt (Az: BVerwG 4 A 4000.09, 4000.10, 4001.10).

Danach sind am künftigen Großflughafen von 22 Uhr bis Mitternacht sowie von 5 bis 6 Uhr durchschnittlich 77 Starts und Landungen erlaubt, maximal 103. Die Planer hätten die Lärmschutzinteressen der Anwohner ausreichend berücksichtigt, entschied das höchste Gericht. Die Kläger nannten das Urteil eine „Katastrophe“, die Betreiber einen „Meilenstein“.

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Klaus-Peter Siegloch, nannte das Urteil „wegweisend“. „In der Luftfahrt dürfen am späten Abend nicht alle Lichter ausgehen, wenn die Wirtschaftskraft und die Arbeitsplätze dieser Branche auch in Zukunft gesichert werden sollen.“

Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg kündigte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. „Das Urteil ist eine Katastrophe für alle Menschen in Deutschland, die in der Nähe von Verkehrsflughäfen wohnen“, sagte Carl Ahlgrimm, der Bürgermeister von Großbeeren. „Nachtruhe wird auf fünf Stunden beschränkt — aus rein wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften.“

Der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel hatte den Bedarf für Nachtflüge hervorgehoben. Der Großflughafen diene dazu, den nationalen und internationalen Luftverkehrsbedarf der Länder Berlin und Brandenburg an einem Standort zu bedienen.

Die Planungsbehörde habe die Vorgaben von 2006 rechtsfehlerfrei abgewogen und plausibel begründet dargelegt, warum das nicht allein tagsüber zu leisten sei. In den Nachtrandzeiten besitze der Lärmschutz nicht dasselbe Gewicht wie in der Nachtkernzeit von 0 bis 5 Uhr, sagte Rubel.

Über Nachtflüge müssen die obersten deutschen Verwaltungsrichter auch für den Frankfurter Flughafen entscheiden. Dort geht es um die Zeit von 23 bis 5 Uhr, für die 17 Ausnahmen vorgesehen sind. Völlig überraschend hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Klagen mehrerer Anwohner bis zum endgültigen Urteil aufschiebende Wirkung zugestanden und ein vorläufiges Nachtflugverbot verhängt.