Goldgeschäfte Streit um Parteifinanzen: Lex AfD oder Gesetz mit Haarwasser-Effekt?
Union und SPD wollen ein goldenes Schlupfloch bei der Parteienfinanzierung schließen, das die AfD eifrig nutzt. Nicht nur in der rechtskonservativen Partei stößt der Gesetzentwurf auf Kritik.
Berlin (dpa). Von der Alternative für Deutschland (AfD) ist in dem Gesetzentwurf an keiner Stelle die Rede - und doch zielt die geplante Reform der Parteienfinanzierung auf die Rechtskonservativen. Die Goldgeschäfte der AfD sollen der Partei nicht länger zu mehr staatlichem Geld verhelfen. Experten und Opposition begrüßen das Vorhaben - und sind trotzdem enttäuscht von den Koalitionsplänen.
Der Bundestag bescheinigte der AfD vor gut einem Jahr, mit ihren Goldgeschäften nach den Buchstaben des Gesetzes zu handeln - zufrieden war Parlamentspräsident Norbert Lammert mit dem Zustand freilich nicht. Er empfahl, die Sache auf den Prüfstand zu stellen. Worum geht es?
Die Partei betreibt seit vergangenem Jahr einen recht schwunghaften Goldhandel - und zwar nicht, um damit Gewinn zu machen, sondern um mehr Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu bekommen. Denn das Parteiengesetz schreibt vor: „Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung darf bei einer Partei die Summe der Einnahmen (...) nicht überschreiten.“ Die AfD erhöhte ihre Einnahmen nach eigenen Angaben durch den Goldhandel um zwei Millionen Euro in einem Jahr.
Das Problem: Die Koppelung staatlicher Finanzierung an die Einnahmen soll sicherstellen, dass Parteien nicht allein auf den Staat angewiesen sind. Beiträge von Mitgliedern und Spenden von Nahestehenden stehen für die gesellschaftliche Verwurzelung der Parteien. Schon Lammert merkte an: Eine solche gesellschaftliche Verwurzelung werde durch den Handel mit Gold sicherlich nicht dokumentiert.
Die Lösung: Die Koalition will diese Umsätze nicht mehr als Basis der Parteienfinanzierung gelten lassen. Eine Berücksichtigung von Unternehmenstätigkeiten soll zwar nicht ganz unmöglich werden - aber die entsprechenden Einnahmen sollen anders als heute nur noch nach Abzug der damit verbundenen Ausgaben gelten.
Sprich: Die AfD dürfte künftig nur noch den Gewinn, nicht mehr den reinen Umsatz des Goldhandels geltend machen. Juristen haben damit wenig Probleme, wie eine Anhörung im Bundestag zeigte. „Die Antwort auf die AfD-Praxis ist richtig“, so etwa der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok.
Aus der betroffenen Partei selbst war zu hören, die Etablierten wollten die AfD vernichten. Parteisprecher Christian Lüth kündigt an: „Wir prüfen eine Klage.“ Wegen geringer Gewinnmargen dürfte die Partei ihren Goldshop jedenfalls schließen, wenn das Gesetz kommt. An diesem Donnerstag soll es im Bundestag beschlossen werden.
Was die Opposition, Transparenzorganisationen und viele Experten aber weit mehr umtreibt als die Sache mit dem Gold: An anderen umstrittenen Regeln der Parteienfinanzierung soll sich nichts ändern. „Hier wird eine Lex AfD geschaffen, ohne dass weitere Probleme ausgeräumt werden“, bemängelt Christina Deckwirth von LobbyControl. Vor allem wegen dem, was nicht in dem Entwurf steht, ist er strittig.
Stichwort Sponsoring: Wie zuletzt etwa bei den jüngsten Parteitagen von CDU und SPD zu besichtigen, machen viele sponsernde Unternehmen und Verbände etwa in Parteitagshallen Werbung. Was die Parteien dafür bekommen, müssen sie nicht offenlegen.
Stichwort Transparenz: LobbyControl kritisiert die Grenze von 50 000 Euro für die sofortige Nennung von Spenden als zu hoch. Wie die aktuelle Aufstellung des Bundestags zeigt, führt hier derzeit die FDP mit zwei Spenden von insgesamt 450 000 Euro im Jahr 2015. Spenden von mehr als 10 000 Euro pro Jahr müssen dann im Rechenschaftsbericht genannt werden.
Auch Linke und Grüne pochen mit eigenen Anträgen auf mehr Klarheit, Obergrenzen und Sanktionen. Immer wieder gebe es den Verdacht eines Tauschgeschäfts von Parteispenden gegen Kontakte und politisches Handeln, meint Deckwirth. „Da wäre es wichtig, eine gute Kontrolle zu haben.“
Was die Koalition noch plant, erregt hingegen wenig Anstoß. Dazu zählt auch eine Erhöhung der Parteienfinanzierung. So sollen die Parteien für die ersten vier Millionen Stimmen künftig jeweils einen Euro statt 85 Cent erhalten, sonst statt 70 künftig 83 Cent. Künftig sollen die Parteien auch die Mitgliedsbeiträge veröffentlichen. Und wenn eine der insgesamt rund 100 Parteien in Deutschland sechs Jahre lang keine Rechenschaftsberichte ablegt, soll sie den Parteistatus verlieren. Der Münchner Politikwissenschaftler Michael Koß fühlt sich durch das Gesetz an den „Haarwasser-Effekt“ erinnert: „Hilft nicht, schadet nicht, riecht gut.“