Tatverdächtiger nach Bombenfund von Bonn identifiziert

Köln (dpa) - Nach dem gescheiterten Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof haben die Ermittler mindestens einen Tatverdächtigen näher identifiziert. Medien berichteten von Verbindungen zum islamistischen Terrornetzwerk Al-Kaida.

Insgesamt geht die Bundesanwaltschaft von mindestens drei Verdächtigen aus. Als Konsequenz forderte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Ausweitung der Videoüberwachung.

Der Westdeutsche Rundfunk meldete am Samstag, identifiziert sei ein Tatverdächtiger aus dem rheinischen Langenfeld. Der Mann gelte als Al-Kaida-Verbindungsmann, hieß es unter Berufung auf Sicherheitskreise. Allerdings sei bisher unklar, ob er tatsächlich am vergangenen Montag zur Tatzeit am Bahnhof oder mit der Planung beschäftigt war.

Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ („FAS“) berichtete, dass der per Phantombild gesuchte dunkelhäutige Mann, der die Tasche mit der Bombe auf dem Bahnhof abgelegt haben soll, näher identifiziert sei. Er stamme aus der Bonner islamistischen Szene und habe Verbindungen zu Leuten aus dem Al-Kaida-Umfeld im Ausland, berichtete die Zeitung mit Bezug auf die Bundesanwaltschaft.

Unklar war zunächst, ob es sich bei den Informationen der beiden Medien um jeweils dieselbe Person handelt. Gesucht werden drei Männer: der dunkelhäutige sowie ein hellhäutiger Mann, die jeweils am vergangenen Montag am Bahnhof die blaue Sporttasche bei sich gehabt haben sollen, und ein weiterer, der an einem Bahn-Schalter auf die Tasche hingewiesen hatte.

Wahrscheinlich wurde der Sprengsatz auch ausgelöst, explodierte aber nach Medienberichten wegen einer Fehlkonstruktion nicht. Laut „Spiegel“ wäre er aber auch bei erfolgreicher Zündung nicht detoniert, sondern hätte eine Stichflamme verursacht.

Der Berliner „Tagesspiegel“ (Samstag) berichtete, der Sprengsatz passe von der Machart her zu einer Bombenbau-Anleitung aus dem Internet-Magazin einer Al-Kaida-Filiale im Jemen. Bis auf wenige Abweichungen sei die Bombe mit der dort beschriebenen Konstruktion identisch.

Die Bundesanwaltschaft übernahm am Freitag die Ermittlungen. Sie bestätigte dabei in einer Mitteilung, es bestehe ein Anfangsverdacht gegen eine verdächtige Person, die „als Mitglied einer terroristischen Vereinigung einen Sprengstoffanschlag verüben wollte“. Sie hatte sich dabei auf den Paragrafen 129a des Strafgesetzbuchs berufen, der sich auf inländische Terrorgruppen bezieht. Merkmal einer solchen ist, das ihr mindestens drei Täter angehören.

Bundesinnenminister Friedrich sagte dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“: „Wir brauchen eine effiziente Videobeobachtung und Videoaufzeichnung auf öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen.“ Mit einer besseren Technik ließen sich „Gewalttäter abschrecken und geplante Anschläge aufklären“. Friedrich verlangte, „die erforderliche Modernisierung der Videotechnik schnell voranzutreiben“. Die Deutsche Bahn hat zwar Teile des fraglichen Bonner Bahnsteigs mit Kameras beobachtet, aber keine Bilder aufgezeichnet.

Sein niedersächsischer Landeskollege Uwe Schünemann (CDU) sieht das ähnlich. „Auf Bahnhöfen ist dies flächendeckend erforderlich“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Die Kameras müssten technisch grundsätzlich auch mit einer Aufzeichnungsmöglichkeit ausgestattet sein.