Trotz Aufhebung von Haftbefehl Terrorverdächtiger Tunesier in Abschiebehaft
Frankfurt/Main (dpa) - Ein hochgradig terrorverdächtiger Tunesier kommt trotz Aufhebung seines Haftbefehls durch den Bundesgerichtshof nicht auf freien Fuß, sondern muss in Abschiebehaft. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Freitag zumindest bis zum 23. Oktober angeordnet.
Dies teilte Gerichtssprecher Frank Richter nach der nicht-öffentlichen Sitzung mit. Das Gericht gehe davon aus, dass Haikel S. bis dahin in sein Heimatland abgeschoben werden könne.
Der 36-jährige S. saß rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft wegen des Verdachts, für die Terrormiliz IS in Deutschland einen Anschlag vorbereitet und dafür ein Unterstützungsnetzwerk aufgebaut zu haben. Der Bundesgerichtshof hob den Haftbefehl am Donnerstag aber auf; die genaue Begründung ist noch nicht öffentlich. In seiner Heimat steht er nach Angaben der Strafverfolger zudem im Verdacht, am schweren Anschlag 2015 in Tunis mit mehr als 20 Toten beteiligt gewesen zu sein. Die Ermittlungsbehörden halten ihn für hochgefährlich.
Die Amtsrichterin entsprach nun mit ihrer Entscheidung einem Antrag der Ausländerbehörde. Damit sich der Beschuldigte nicht der Abschiebung entziehe, sei erneut Haft angeordnet worden, sagte Richter. Anders als das Verwaltungsgericht Frankfurt sehe das Amtsgericht keine Hindernisse für eine Abschiebung nach Tunesien. Das Verwaltungsgericht hatte die Abschiebung Ende Juli untersagt, weil dem Mann in Tunesien die Todesstrafe drohe. Eine von der tunesischen Regierung übermittelte Erklärung erfülle nicht die entsprechenden Auflagen für eine Abschiebung, hatte das Gericht argumentiert.
Das sieht das Amtsgericht anders. In der am 11. Juli vorgelegten Verbalnote versichere die tunesische Regierung, dass sie die Todesstrafe nicht vollstrecke und habe zudem eine „europamenschenrechtskonforme Behandlung“ des Beschuldigten zugesichert, erläuterte Richter.
Die Anwältin des Mannes, Seda Basay-Yildiz, sagte am Nachmittag, sie habe beim Landgericht Beschwerde eingelegt. Der Mann könne aber auch vor einer Entscheidung abgeschoben werden, hieß es beim Amtsgericht.