Datenschützer melden Bedenken Überwachung: Sicherheitsbehörden nehmen Zehntausende Handys ins Visier
Berlin (dpa) - Die deutschen Sicherheitsbehörden nehmen immer öfter Handys von Verdächtigen ins Visier. So verschickte der Verfassungsschutz im ersten Halbjahr 2018 etwas mehr als 103.000 „stille SMS“ zur Ortung von Handys - fast doppelt so viele wie vor vier Jahren.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Ein Jahr zuvor, als noch Union und FDP die Bundesregierung stellten, waren knapp 29.000 solcher auf dem Telefon nicht direkt sichtbarer Nachrichten versendet worden, meist zur Erstellung eines Bewegungsprofils. Zuerst hatte das „Handelsblatt“ über die Antwort der Bundesregierung berichtet.
Auch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei nutzten demnach das Mittel der „stillen SMS“ zuletzt immer häufiger. Beim BKA nahm die digitale Überwachung von knapp 24 000 heimlich verschickten SMS im ersten Halbjahr 2017 auf fast 31 000 im ersten Halbjahr 2018 zu. Die Bundespolizei sendete in diesem Zeitraum fast 39.000 „stille SMS“.
BKA und Bundespolizei stellen nach Angaben der Bundesregierung außerdem mehr Funkzellenabfragen. Dabei wird eine Liste aller Handys angefordert, die in der Nähe eines Tatorts angeschaltet waren. Laut der Regierungsantwort setzte das BKA in der ersten Jahreshälfte insgesamt 20 solcher Abfragen ein, vier Jahre zuvor waren es nur drei. Die Bundespolizei machte 64 Male von dem Fahndungsinstrument Gebrauch und damit auch mehr als vor vier Jahren (unter 50).
Seit August darf das BKA zudem im großen Umfang die Daten von Flugpassagieren sammeln, die von Deutschland aus ins Ausland fliegen, in Deutschland landen oder zwischenlanden. Dazu gehören etwa Namen und Adressen der Passagiere und die Information, mit wie viel Gepäck jemand gereist ist. Diese Daten darf das BKA dann bis zu fünf Jahre speichern.
BKA-Chef Holger Münch sagte dazu dem „Handelsblatt“: „Es kann nicht sein, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist. Wir müssen Bürger und Unternehmen schützen.“ Münch setzte sich gleichzeitig für eine Speicherung von Verbindungsdaten ein: „Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung“, sagte er. „So haben wir im vergangenen Jahr rund 8400 Verdachtsfälle von Kinderpornografie einstellen müssen, weil die nicht mehr gespeicherte IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz war.“
Datenschützer kritisierten dagegen den Trend der zunehmenden digitalen Überwachung: Die zunehmende Nutzung digitaler Überwachungstechniken folge einem langfristigen Trend, dessen Ende nicht absehbar sei, sagte der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar. „Unter dem Aspekt des Schutzes von digitalen Grundrechten und Bürgerrechten ist diese Entwicklung bedrohlich.“
Ein weiteres Mittel zur Telekommunikationsüberwachung, der sogenannte Staatstrojaner, wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Datenschützer reichten am Dienstag in Karlsruhe Klage gegen das 2017 verabschiedete Gesetz zur „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ ein. Der heimliche Einsatz der „Staatstrojaner“ auf Smartphones, Tablets und Computern zur Verbrecherjagd verletzt nach Auffassung der Datenschützer gleich mehrere Grundrechte. Den Ermittlern entstehe „ein Persönlichkeitsbild, das umfangreicher und gläserner nicht sein könnte“, kritisierte der Rechtsprofessor Jan Dirk Roggenkamp, der eine Verfassungsklage des Vereins Digitalcourage mit ausgearbeitet hat. Es finde ein „Auslesen von Gedanken“ statt.