Ungerechter wäre es, den Steuerzahler zur Kasse zu bitten
Dass der verstoßene Sohn es nicht gerecht findet, für die Pflege des Vaters bezahlen zu müssen, ist nachvollziehbar. Doch das allein macht das Urteil nicht ungerecht. Denn was wäre die Alternative?
Die Steuerzahler müssten die Pflege finanzieren — und das wäre wirklich ungerecht. Das tun sie sowieso schon mit Milliardenbeträgen in all den Fällen, in denen bei den eigentlich Unterhaltspflichtigen nichts zu holen ist. Gibt es aber einen finanziell potenten nahen Verwandten, so ist nicht einzusehen, dass dieser sich zurücklehnt und die Allgemeinheit zahlen lässt. Auch das Argument, dass der Vater ihn enterbt hat, zieht nicht. So etwas sieht das Gesetz nun mal vor, diese testamentarische Freiheit darf nicht auf Umwegen ausgehebelt werden.
Zwar hat sich der Vater vom Sohn abgewandt, aber in dessen Jugendjahren hat er auch finanziell für ihn Verantwortung übernommen. Da ist es zumutbar, dass der Sohn etwas zurückgibt, bevor der Steuerzahler in Haftung genommen wird.