Union und SPD wollen Oppositionsrechte im Bundestag wahren
Berlin (dpa) - Im Falle einer großen Koalition wollen Union und SPD die Kontrollrechte der dann deutlich geschrumpften Opposition im Bundestag erhalten. „Die parlamentarische Demokratie kennzeichnet auch, dass die Regierung von der Opposition kontrolliert werden kann.
Es gibt Überlegungen, wie dies auch in der 18. Wahlperiode im Fall einer großen Koalition gewährleistet sein kann“, hieß es am Samstag aus der Unionsfraktion. Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) hatte zuerst über die Pläne berichtet.
Sollten CDU/CSU und SPD eine Regierung bilden, käme die Opposition aus Linkspartei und Grünen auf 127 Sitze und damit nur auf 20 Prozent der Abgeordneten. Das Quorum zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder für die Überprüfung eines Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht liegt aber bei 25 Prozent. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Gregor Gysi, hatte sich deshalb bereits in einem Schreiben an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) besorgt gezeigt und Lösungen angemahnt.
Die SPD will laut „FAS“ im Koalitionsvertrag festschreiben, dass die Opposition aus Linkspartei und Grünen gemeinsam einen Untersuchungsausschuss beantragen können. Ob das durch eine Änderung der Geschäftsordnung oder aber des Grundgesetzes geregelt wird, müsse noch entschieden werden.
In der Union werden Verfassungsänderungen allerdings skeptisch gesehen. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl stellte eher Änderungen an der Geschäftsordnung zugunsten kleinerer Parteien in Aussicht. Diese müssten aber behutsam vorgenommen werden, sagte er dem Berliner „Tagesspiegel“ (Samstag). „Exzessiv ausgebaute Minderheitenrechte lassen sich nur schwer zurückschrauben.“ Auch informelle Lösungen zwischen den Regierungs- und Oppositionsfraktionen seien denkbar.
Die Grünen machten deutlich, dass Signale allein nicht ausreichten. Die neue Parlamentarische Geschäftsführerin der
Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, sagte „Spiegel Online“: „Wir
brauchen verbindliche Regelungen zur Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses, zur Einsetzung einer Enquete-Kommission,
dem Verlangen öffentlicher Ausschussanhörungen oder der
Redezeitvereinbarung.“ Am Montag will die Fraktion über diese Punkte mit Verfassungsexperten sprechen.