Union will Gesetz zur Sterbehilfe verschärfen

Berlin (dpa) - Der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe soll nach dem Willen der Unionsfraktion schärfer gefasst werden. Vorgesehen ist, dass nicht nur gewerbliche, sondern ganz allgemein auch organisierte Sterbehilfe unter Strafe gestellt wird.

Das sieht ein alternativer Entwurf der Fraktion vor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt und über den zunächst die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ (Freitag) berichtete.

Der Alternativentwurf fasst das strafrechtliche Verbot der Sterbehilfe deutlich weiter als das FDP-geführte Justizministerium. Danach sollen organisierte Sterbehilfe, Suizidförderung aus selbstsüchtigen Motiven und „die Werbung zur Förderung von Selbsttötungen“ verboten werden.

„Das Auftreten von Organisationen, die eine "Suizidbeteiligung" als Dienstleistung anbieten und für ihr Tätigwerden auch öffentlich werben, stellt eine neue Entwicklung dar, die eine Reaktion des Gesetzgebers erfordert“, heißt es in dem Entwurf. Dem CDU-Parteitag in Hannover lag dazu ein entsprechender Initiativantrag vor.

Beim Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, stieß der Vorstoß auf Ablehnung. Es gebe offensichtliche Widersprüche und verfassungsrechtliche Bedenken. Der Unionsantrag schieße über das Ziel hinaus.

Der Behindertenbeauftragte der Regierung, Hubert Hüppe sagte als einer der Kritiker des Regierungsentwurfs: „Wenn man nur die gewerbsmäßige Sterbehilfe verbietet, ist das ähnlich wie das Falschparken auf dem Mars zu verbieten.“

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sagte der dpa, würden die inzwischen in Vereinen organisierten Sterbehelfer nicht in das Gesetz einbezogen, könnte das ausdrücklich als Erlaubnis der Sterbehilfe missverstanden werden.