GEZ-Gebühren Unternehmen im Streit um den Rundfunkbeitrag: eine Chronologie

Leipzig. Der größte deutsche Autovermieter Sixt erhält im Juli 2013 folgenreiche Post: Mehr als 700 000 Euro an Rundfunkbeiträgen soll das Unternehmen allein im ersten Quartal zahlen.

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Sixt widerspricht dem Bescheid - und streitet seither vor Gericht. Auch andere Unternehmen fühlen sich durch die Reform des Rundfunkbeitrags von 2013 benachteiligt und klagen. Nach dem neuen Modell wird der Beitrag nicht mehr pro Gerät, sondern pro Wohnung erhoben. Bei Firmen, Verbände und Institutionen richtet sich die Beitragshöhe nach der Anzahl der Niederlassungen, Beschäftigten und Dienstwagen.

Ein Überblick:

November 2012:
Die Drogeriemarktkette Rossmann reicht vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine sogenannte Popularklage gegen den ab 1. Januar 2013 gültigen Rundfunkbeitrag ein.

Oktober 2013: Sixt reicht Klage vor dem Verwaltungsgericht München ein.

Mai 2014: Die Klage von Rossmann vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wird abgewiesen.

Oktober 2014: Das Verwaltungsgericht München entscheidet, dass die Bemessungsregeln des Rundfunkbeitrags mit der Verfassung vereinbar sind. Die Klage von Sixt wird deshalb abgewiesen. Der Autovermieter geht daraufhin in Berufung.

Dezember 2014: Der Lebensmittel-Discounter Netto scheitert mit einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag vor dem Verwaltungsgericht in Köln.

Mai 2015: Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt das Kölner Urteil gegen Netto.

Oktober 2015:
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist die Berufung von Sixt zurück und bestätigt das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts.

Dezember 2016: Die Klagen von Netto und Sixt werden vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. dpa