Urteil im Untreue-Prozess gegen Ex-CDU-Landeschef Böhr
Mainz (dpa) - Im Untreue-Prozess gegen den früheren rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden Christoph Böhr soll heute das Urteil verkündet werden. In dem Verfahren vor dem Landgericht Mainz geht es um mutmaßlich illegale Parteienfinanzierung im Landtagswahlkampf 2005/2006.
Der Anklage zufolge flossen damals für die Beratung der CDU verbotenerweise 386 000 Euro aus der Kasse der Landtagsfraktion. Die Partei zahlte 2011 deshalb fast 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag.
Wegen dieses Schadens geht die Staatsanwaltschaft von Untreue aus. Böhr wies die Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft beantragte für ihn zwei Jahre Haft auf Bewährung. Neben dem Ex-Parteichef sitzen noch drei weitere CDU-Politiker auf der Anklagebank, darunter Hamburgs früherer Finanzsenator Carsten Frigge. Für sie fordert die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen von 12 beziehungsweise 15 Monaten.