Verfahren eingestellt: Kommt Guttenberg jetzt zurück?
Der Ex-Minister muss keine strafrechtlichen Folgen mehr fürchten. Er zahlt 20 000 Euro an die Kinderkrebshilfe.
Hof. Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (Foto: dpa) muss wegen der Plagiatsaffäre um seine Doktorarbeit nicht vor Gericht und schließt ein Comeback vor der Bundestagswahl 2013 nicht aus. Er halte sich alles offen, sagte er der Zeitung „Die Zeit“. „Aber es gibt bislang noch keine konkrete Intention.“ Die Hofer Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch das Ermittlungsverfahren gegen den 39 Jahre alten CSU-Politiker gegen Zahlung von 20 000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft erkannte in der Doktorarbeit 23 Passagen mit strafrechtlich relevanten Urheberrechtsverstößen. Der wirtschaftliche Schaden für die Urheber sei aber marginal. Zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt es nun nicht. „Damit ist das Verfahren mit einem guten Ergebnis rechtskräftig erledigt“, teilten Guttenbergs Anwälte mit.
Guttenberg selbst wies abermals Vorwürfe zurück, beim Schreiben der Doktorarbeit absichtlich getäuscht zu haben: „Wenn ich die Absicht gehabt hätte zu täuschen, dann hätte ich mich niemals so plump und dumm angestellt, wie es an einigen Stellen dieser Arbeit der Fall ist.“
CSU-Chef Horst Seehofer hält derweil eine rasche Rückkehr Guttenbergs in die Politik allerdings für nicht nötig. In einer Sitzung der CSU-Landtagsfraktion betonte Seehofer nach Teilnehmerangaben, dass die Partei derzeit gut aufgestellt und nicht auf Guttenberg angewiesen sei. Auch ohne Guttenberg könne die CSU erfolgreich Politik machen — das sei Seehofers Botschaft gewesen, hieß es. Zugleich erklärte Seehofer: „Er gehört zu uns.“
Guttenberg war nach seinem Rücktritt von allen Ämtern im März mit seiner Familie in die USA gezogen. Dort ist er derzeit für eine politische Denkfabrik tätig.