Verfassungsrichter: Ramelow missachtete Neutralitätspflicht
Weimar (dpa) - Die rechtsextreme NPD hat sich mit einer Verfassungsklage gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) durchgesetzt. Ramelow habe mit einer Äußerung zur NPD vor einem Jahr gegen seine Neutralitätspflicht als Ministerpräsident verstoßen.
Damit habe er das Grundrecht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, entschied der Thüringer Verfassungsgerichthof in Weimar.
Anlass für den Rechtsstreit war ein Interview des Senders MDR Thüringen im Juni 2015, das auch im Internet verbreitet wurde. Ramelow hatte sich geäußert, nachdem ein NPD-Abwahlantrag gegen die von der Linken gestellte Eisenacher Oberbürgermeisterin Katja Wolf im Stadtrat nur knapp gescheitert war. Der Ministerpräsident appellierte an alle demokratischen Parteien, dass es keine Gemeinsamkeiten „auf der Basis von NPD-Anträgen“ geben dürfe.
Die Linke vertrat in einer ersten Reaktion die Ansicht, die Entscheidung der Verfassungsrichter komme einem „Maulkorb“ für Politiker gleich. „Auch ein Ministerpräsident muss sich als Bürger und Politiker klar in der Auseinandersetzung zur Politik anderer Parteien äußern können“, erklärte die Landesvorsitzende Susanne Hennig-Wellsow in Erfurt. Dies gelte besonders für die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus.
Das Urteil wurde von acht der neun Richter getragen. Ein Verfassungsrichter gab ein Sondervotum ab.