Gesetz in Vorbereitung Versand-Verbot für rezeptpflichtige Medikamente geplant
Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten untersagen. Als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Preisbindung lässt Gröhe ein entsprechendes Gesetz vorbereiten.
So wolle man eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung und Beratung sicherstellen, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitag in Berlin. „In Notfällen muss es auch manchmal schnell gehen.“ Gröhes Gesetzespläne, über die zuerst die „Rheinische Post“ berichtet hatte, stoßen allerdings auf Widerstand - auch beim Koalitionspartner SPD.
In der Vorwoche hatte der Europäische Gerichtshof die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente im grenzüberschreitenden Versandhandel gekippt. Das Urteil erlaubt ausländischen Versandapotheken wie der niederländischen Kette DocMorris Bonuszahlungen an Patienten. Die deutschen Apotheker befürchten erhebliche Wettbewerbsnachteile durch diese Entscheidung. Der Apothekerverband ABDA bezeichnete Gröhes Verbotspläne deshalb als ebenso notwendig wie vernünftig.
SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hält es hingegen für falsch, den Versandhandel verbieten zu wollen. „Gerade für chronisch kranke Menschen in strukturschwachen Gebieten mit wenigen Apotheken wäre es unzumutbar, ihnen diesen einfachen Weg der Arzneimittelversorgung abzuschneiden“, erklärte Lauterbach. Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz warf Gröhe vor, er mache Klientelpolitik für die Apotheker. „Es sind allein die Patienten, die die Geschenke des Ministers an die Apotheker bezahlen müssten.“
Widerstand signalisierten auch die Krankenkassen: Johann-Magnus von Stackelberg vom GKV-Spitzenverband kritisierte, für Gröhes Vorhaben gebe es keinen erkennbaren Grund außer den Lobbyinteressen der niedergelassenen Apotheker. „Im 21. Jahrhundert eine ganze Branche per Gesetz vom Online-Versandhandel ausschließen zu wollen, erscheint nicht zeitgemäß.“
Der Vorsitzende der Barmer GEK, Christoph Straub, betonte: „Der Versandhandel mit Arzneimitteln kann einen wichtigen Beitrag zu mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen leisten, von dem auch die Bürger profitieren.“ AOK-Chef Martin Litsch ergänzte in der „Bild“-Zeitung: „Auch die Apotheker können sich neuen Vertriebsformen nicht gänzlich verschließen.“
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sagte hingegen, Europas höchste Richter hätten ausländischen Versandapotheken trotz beschränkter Leistung einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft. Dieser werde durch Gröhes Gesetz „hoffentlich wieder ausgeglichen“.
Bayern hatte vor einigen Tagen eine Bundesratsinitiative zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angekündigt.