Vorbehalte in der Bundesregierung gegen Betreuungsgeld
Berlin (dpa) - Gegen den Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) gibt es in der Bundesregierung erhebliche Bedenken der FDP-geführten Ministerien.
Während Vorbehalte des Finanzministeriums und auch des Wohnungsbauministeriums am Freitag ausgeräumt werden konnten, hätten FDP-geführte Ressorts ihre Einwände aufrechterhalten, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Samstag).
Mit einer Lösung werde in Regierungskreisen nicht vor dem Sechs-Augen-Gespräch der drei Parteivorsitzenden Angela Merkel (CDU), Philipp Rösler (FDP) und Horst Seehofer (CSU) am Montag gerechnet, schreibt das Blatt unter Berufung auf Regierungskreise. Nach Aussage von Vize-Regierungssprecher Georg Streiter wird der Gesetzentwurf am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet: Da sei er „zu 97,5 Prozent“ sicher.
Die Familienministerin hatte Anfang der Woche den Gesetzentwurf an die anderen Ministerien zur Abstimmung weitergeleitet. Dagegen waren schriftlich von den drei FDP-geführten Ministerien Justiz, Wirtschaft und Gesundheit Vorbehalte geltend gemacht worden, aber auch vom Finanzministerium und vom Wohnungsbauministerium.
Laut „Welt“ hatte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zunächst erreichen wollen, dass das Geld an Eltern, die keinen geförderten Kitaplatz in Anspruch nehmen, erst ab August 2013 gezahlt wird - und nicht wie von Schröder geplant schon zu Jahresbeginn 2013. Der Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot greift auch erst zum 1. August 2013. Auch Bauminister Peter Ramsauer (CSU) stellte seine Bedenken gegen den Gesetzentwurf zurück, nachdem die Nicht-Anrechnung des Betreuungsgeldes beim Wohngeld geklärt war.
Die Vorbehalte in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren bezeichnete Streiter als „normalen Vorgang“. Dafür sei die Ressortabstimmung da. Das FDP-geführte Justizministerium hat allerdings gegen mehrere zentrale Aussagen des Gesetzentwurfes Vorbehalte aufgelistet und verlangt weiter Nachbesserungen. Die Stellungnahme aus dem Haus von Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) liegt der Deutschen Presse-Agentur dpa vor.
So müssten „hinreichend gewichtige Sachgründe“ für die unterschiedliche Behandlung von Eltern dargelegt werden. Verwiesen wird darauf, dass Eltern, die ihre Kinder in öffentlich geförderten Einrichtungen betreuen lassen, kein Betreuungsgeld erhalten sollen. Demgegenüber sollten Eltern, die ihre Kinder privat betreuen lassen, die Leistung bekommen, auch wenn sie voll erwerbstätig seien, moniert das Justizministerium unter anderem. Zudem werden Ergänzungen in der Gesetzesbegründung verlangt, warum eine bundeseinheitliche Regelung des Betreuungsgeldes nötig ist. Probleme sieht das Ministerium auch bei dem Plan, Kinder im dritten Lebensjahr erst ab 2014 einzubeziehen. Dafür müsse es eine „sachliche Rechtfertigung“ geben.
Die Sprecher der betroffenen Ministerien wollten auf die Vorbehalte inhaltlich nicht eingehen. Der Sprecher des Familienministeriums, Christoph Steegmans, sagte, man habe sich bei der Gesetzesabfassung mit „maßgeblichen Akteuren“ der Bundesregierung rückversichert und sich „strengstens am Koalitionsbeschluss und der Finanzplanung“ orientiert.
SPD-Vize Manuela Schwesig sprach von einer „Geschichte aus dem Tollhaus“. Das Vorhaben, mit einer „Fernhalteprämie“ Kinder vom Besuch der Kita abzuhalten, sei schon schlimm genug. Zugleich sei aber Schröder noch nicht einmal in der Lage, einen handwerklich sauberen Entwurf vorzulegen.
Die Parlamentsgeschäftsführer von SPD und Grünen, Thomas Oppermann und Volker Beck, kündigten an, dass das Betreuungsgeld - sollte es nicht doch noch zu verhindern sein - nach einer für sie erfolgreichen Wahl wieder abgeschafft würde. Dafür gebe es keinen Vertrauensschutz.
Für das Projekt sind 2013 rund 400 Millionen Euro eingeplant. Ab 2014 werden Aufwendungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro erwartet.