Der Student war 2013 verurteilt worden, obwohl es keinen Anschlag gegeben hatte. Die Mischung war bereits im Küchenmixer explodiert, der heute 27-Jährige erlitt schwere Verbrennungen.
Der BGH will nun klären, ab wann Vorbereitungen für einen Terroranschlag strafbar sind. Das Frankfurter Landgericht hatte den Deutschen afghanischer Herkunft wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich im Internet Propagandamaterial zum Dschihad und eine Anleitung zum Bombenbau heruntergeladen.