Warnschussarrest für Jugendliche kommt
Berlin (dpa) - Gegen straffällige Jugendliche können Richter künftig auch einen sogenannten Warnschussarrest verhängen.
Die von SPD und Grünen geführten Länder scheiterten am Freitag im Bundesrat mit ihrem Antrag, diese neue Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens wieder aus dem Gesetz zu streichen.
Das bereits zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, dass Jugendgerichte unter bestimmten Voraussetzungen neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe auch einen Jugendarrest verhängen können.
Der Arrest kann bis zu vier Wochen dauern. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden des Urteils beginnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Nebeneinander von Bewährungsstrafe und Arrest bislang nicht zugelassen.
Zudem wird mit dem Gesetz das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende, die wegen Mordes verurteilt werden, von 10 auf 15 Jahre heraufgesetzt. Voraussetzung ist, dass das Jugendgericht die besondere Schwere der Schuld feststellt.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Die Ausweitung der Höchststrafe soll bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, andere Teile des Gesetzes erst später.
Forderungen nach einem Warnschussarrest waren zuletzt nach brutalen Gewalttaten Jugendlicher hochgekommen, etwa nach Angriffen auf U-Bahn-Passanten.
Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Voßhoff (CDU), erklärte nach der Bundesratsentscheidung: „Junge Straftäter erfahren auf diese Weise ganz unmittelbar, was Freiheitsentziehung bedeutet. Wer diese Erfahrung einmal gemacht hat, wird eher bereit sein, die Bewährungschance ernst zu nehmen und für eine Rückkehr auf den richtigen Weg zu nutzen.“
Die SPD lehnt den Warnschussarrest vor allem wegen einer rückläufigen Zahl jugendlicher Straftäter und einer hohen Rückfallquote ab.