Was die Zuschuss-Rente wirklich bringt
Die wichtigsten Fakten zu Ursula von der Leyens Plänen gegen Altersarmut.
Berlin. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat diese Woche Gespräche mit Experten und Verbänden aufgenommen, um Armut im Alter vorzubeugen. Heute leben rund 400 000 Rentner von der steuerfinanzierten Grundsicherung. Am Donnerstag stellte von der Leyen ihr Modell einer Zuschuss-Rente vor. Die Reform soll 2013 in Kraft treten. Antworten zu den wichtigsten Fragen:
Größtenteils werden es Frauen sein, die wegen Kindererziehung und Pflege von Angehörigen nur teilweise erwerbstätig waren.
Die Zuschuss-Rente garantiert ein monatliches Nettoeinkommen von 850 Euro und liegt damit deutlich über der Grundsicherung im Alter. Der Bund stockt die eigene Rente mit einem Steuerzuschuss auf.
Versicherte müssen 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen, von denen 35 als Beitragsjahre gewertet werden müssen. Außerdem muss ein Riester-Vertrag abgeschlossen sein. Zu den Beitragsjahren zählen nicht nur Jahre der Beschäftigung, sondern auch Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen. Auch Minijobs zählen voll, wenn in die Rentenversicherung ein Aufstockungsbetrag gezahlt wird. Als Versicherungsjahre gelten auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Schule und Ausbildung sowie Studium.
Von der Leyen verweist darauf, dass sich die Voraussetzungen an den Altersrenten für langjährig Versicherte orientieren. Und es gibt Übergangszeiten: In den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten der Reform sind nur 40 Versicherungsjahre und 30 Beitragsjahre gefordert. Auch der Riester-Vertrag muss erst seit fünf Jahren geführt werden. Dieser Vertragszeitraum verlängert sich bis 2047 auf 35 Jahre. Die Ministerin ist überzeugt, dass auch Geringverdiener Riester-Beiträge zahlen können, da der Mindestbeitrag bei fünf Euro im Monat liege.
2013 rechnet die Ministerin mit 50 Millionen Euro, die ab 2035 auf 2,9 Milliarden Euro ansteigen sollen. Bis dahin dürfte es 1,1 Millionen Zuschuss-Renten geben.
Nach Angaben der Ministerin müsste der Stundenlohn bei zwölf Euro liegen, um auf eine Rente von 850 Euro zu kommen. Bei einem Stundenlohn von zehn Euro würde der Beschäftigte eine Rente nur knapp über der Grundsicherung erwerben.