Was sich zum 1. August ändert
Berlin (dpa) - Heute treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Sie betreffen Geschäftsabschlüsse im Internet, Organspender, die Lkw-Maut und arbeitsuchende Ausländer. Neu ist zudem ein Mindestlohn für die Aus- und Weiterbildungsbranche.
- ORGANSPENDE: Unabhängig von der laufenden Aufarbeitung des Organspendeskandals werden Transplantationen durch neue gesetzliche Regeln flankiert. Eine bei der Bundesärztekammer angesiedelte Prüfungskommission nimmt nun Transplantationszentren und Entnahmekliniken genauer unter die Lupe und informiert bei Verstößen gegen das Transplantationsgesetz die zuständigen Länderbehörden. Entnahmekrankenhäuser müssen zudem Transplantationsbeauftragte bestellen. Lebendspender haben jetzt Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten sie auch Lohnfortzahlung. Die Kosten muss die Krankenkasse des Organempfängers übernehmen. Bekommt der Spender gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit der Organübertragung, steht dafür nun die Gesetzliche Unfallversicherung ein. Der Startschuss zur außerdem vorgesehenen Befragung der Bürger über ihre Bereitschaft zur Organspende im Todesfall fällt erst Anfang November.
- MAUT: Auch auf gut ausgebauten Bundesstraßen wird für größere Lastwagen nun Maut fällig - und zwar bundesweit auf Strecken mit einer Gesamtlänge von rund 1000 Kilometern. Davon erhofft sich das Bundesverkehrsministerium jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich für den Straßenbau. Wie auf den rund 13 000 Kilometern Autobahnen muss die erweiterte Maut - im Schnitt 17 Cent pro Kilometer - für Lkw über zwölf Tonnen bezahlt werden. Der Bundesrat hatte bereits im Mai vergangenen Jahres den Weg zur Ausweitung der Maut freigemacht. Die Verhandlungen mit dem Maut-Betreiber Toll Collect zogen sich jedoch in die Länge.
- RECHT/VERBRAUCHERSCHUTZ: Für Verkäufe im Internet müssen Anbieter jetzt eine Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ einrichten - nur wenn diese vom Kunden angeklickt wird, kommt ein Vertrag zustande. Mit dieser sogenannten Button-Lösung soll versteckten - und teuren - Kostenfallen im Internet ein Riegel vorgeschoben werden. Die Anbieter müssen außerdem Preise, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten anzeigen. Denn Verbraucher sind bislang massenweise auf Abo-Fallen im Internet und auf versteckte Preisangaben hereingefallen, die über die tatsächlichen Kosten hinwegtäuschen.
- ZUWANDERUNG: Hochqualifizierte von außerhalb der EU können sich jetzt leichter als bisher in Deutschland niederlassen. Zuziehen darf, wer einen Job mit mehr als 44 800 Euro Jahresverdienst vorweisen kann. Für Berufe mit vielen offenen Stellen - etwa Ingenieure - liegt die Schwelle bei 35 000 Euro. Die Aufenthaltsgenehmigung gab es bislang erst ab einem Jahresgehalt von mindestens 66 000 Euro. Die sogenannte Blue Card berechtigt zum Bleiben auf Zeit. Nach drei Jahren gibt es eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nur bei fortbestehendem Arbeitsvertrag. Wer gute Deutschkenntnisse hat, bekommt die Erlaubnis ein Jahr früher. Neu ist, dass Ausländer mit Hochschulabschluss und genug Geld zum Leben auch schon zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate einreisen können. Ausländische Studenten haben nach einem Abschluss an einer deutschen Hochschule 18 statt 12 Monate Zeit zur Jobsuche.
- RECHT: Journalisten sind künftig besser vor dem Zugriff der Justiz geschützt. Sie können bei Veröffentlichung von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden. Dieses Material kann nur noch beschlagnahmt werden, wenn der betroffene Journalist dringend als Mittäter verdächtig ist. Die Novelle geht auf das „Cicero“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, das eine Razzia bei der Zeitschrift „Cicero“ im Jahr 2005 als grundgesetzwidrig beanstandete. Durchsuchungen und Beschlagnahmen sind danach immer dann verfassungswidrig, wenn sie allein dem Zweck dienen, die undichte Stelle in einer Behörde zu finden. Im konkreten Fall war aus einer „Verschlusssache“ des Bundeskriminalamts zitiert worden.
- MINDESTLOHN: Auch die rund 26 000 Beschäftigten der Aus- und Weiterbildungsbranche profitieren nun von einer Lohnuntergrenze. Der für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag sieht für die Beschäftigten im pädagogischen Bereich eine Mindeststundenvergütung von 12,60 Euro im Westen und 11,25 Euro im Osten sowie einen Mindesturlaubsanspruch von 26 Tagen vor. Der Tarifvertrag gilt für Pädagogen, die überwiegend Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen aus- und weiterbilden.