Immunität aufgehoben Weg für Meineid-Verfahren gegen Petry frei

Dresden (dpa) - Der Weg für eine Anklage gegen AfD-Chefin Frauke Petry wegen des Verdachts des Meineides oder fahrlässigen Falscheides ist frei. Die Immunität der Fraktionschefin im sächsischen Landtag ist aufgehoben.

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„Es hat keiner widersprochen“, sagte Parlamentssprecher Ivo Klatte nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Die Staatsanwaltschaft Dresden wartet nun die offizielle Information ab und prüft dann weitere Schritte, wie ein Sprecher erklärte. Petry wollte sich nicht äußern, es sei alles gesagt. „Ich habe mich dazu bei jeder Gelegenheit geäußert.“

Gegen die AfD-Bundes- und Landesvorsitzende wird seit über einem Jahr ermittelt. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter wurden im Mai eingestellt.

Zwischen Petry und dem Spitzenduo der Partei für die Bundestagswahl, Alice Weidel und Alexander Gauland, ist seit dem Bundesparteitag der AfD in Köln im April die Kluft größer geworden. Auch im eigenen Landesverband steht sie beim rechten Flügel in der Kritik. Unter anderem wegen der Meineidvorwürfe hatten ihre Gegner im Juni versucht, ihr die Direktkandidatur für den Bundestag im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu entziehen.

Der Immunitätsausschuss des Landtages hatte am 17. August einem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt, der AfD-Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Petry sprach sich auch selbst dafür aus: Ein Verfahren biete die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern.

Das Landtagspräsidium informiere nun das Justizministerium per Post, das das Schreiben an die Staatsanwaltschaft weiterleite, erklärte der Parlamentssprecher die weiteren Schritte. Zum Stand der Ermittlungen gab die Anklagebehörde keine Auskunft. Sie hatte sich im Mai 2016 zunächst gegen die Einleitung eines Verfahrens gegen Petry entschieden. Die Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war aber dann von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert worden.