Wirbel um Auto von Bettina Wulff
Berlin (dpa) - Bettina Wulff hat die Berichterstattung über eine angeblich kostenlose Nutzung eines Audi-Privatwagens gerichtlich verbieten lassen.
Das Kölner Landgericht erließ am Donnerstag nach Angaben von Wulffs Anwalt Gernot Lehr eine einstweilige Verfügung gegen die „Berliner Zeitung“ und die „Frankfurter Rundschau“ (Aktenzeichen 28 O 48/12). Lehr warf den Zeitungen „gezielte Falschberichterstattung“ vor. Die Blätter wiesen dies zurück.
Die Audi-Zentrale erklärte in Ingolstadt: „Frau Wulff fuhr zwischen dem 22. Dezember 2011 und dem 23. Januar 2012 einen Audi Q3, den sie zu marktüblichen Konditionen von einem Audi-Handelsbetrieb in Berlin mietete.“
„Berliner Zeitung“ und „Frankfurter Rundschau“ hatten zuvor berichtet, das Ehepaar Wulff habe einen Wagen vom Typ Audi Q3 schon im Sommer 2011 offenbar kostenlos fahren dürfen - Monate bevor das Modell zu kaufen war. Wulff-Anwalt Lehr betonte im Gegenzug: „Das Ehepaar Wulff fuhr im Sommer 2011 keinen Audi Q3.“ Den beiden Zeitungen, die in Berlin in einer Redaktionsgemeinschaft zusammenarbeiten, warf er „grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflichten“ vor.
Die Chefredakteurin von „Berliner Zeitung“ und „Frankfurter Rundschau“, Brigitte Fehrle, versicherte der dpa am Mittag: „Wir haben an jeder Stelle die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt.“ Die gerichtliche Verbotsverfügung war bis zum späten Nachmittag nach Angaben der Redaktion noch nicht eingetroffen. Aus diesem Grund wollte man sich dort zunächst nicht weiter äußern. Lehr teilte am Abend mit, der Gerichtsbeschluss sei um 16.59 Uhr per Mail vorab der Rechtsabteilung des Verlags und dem Autor zugeleitet worden.
Wulff ließ über seinen Anwalt im Gegensatz zur Darstellung der Zeitungen erklären: „Tatsächlich hat Bettina Wulff einen Audi Q3 erstmals am 22.12.2011 übernommen und die dafür marktübliche Vergütung gezahlt.“ Später bestätigte der Anwalt, Frau Wulff habe den Wagen am 23. Januar zurückgegeben. Zu den Gründen sagte er nichts.
Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft, ob sich Christian Wulff der Vorteilsnahme schuldig gemacht haben könnte. Staatsanwältin Simone Herbeth betonte aber, es handle sich lediglich um einen Prüfvorgang. „Das ist kein förmliches Ermittlungsverfahren“, sagte sie der dpa. Die Prüfung wegen des Verdachts der Vorteilsannahme sei zudem schon wegen anderer Vorwürfe eingeleitet worden, etwa wegen des geschenkten „Bobby-Cars“ oder wegen der Leasing-Konditionen für den Audi Q3. In diese laufende Prüfung würden die neuen Vorwürfe ebenso einbezogen wie die Darstellung des Anwalts.
Der Audi hatte schon Mitte Januar für Wirbel gesorgt, weil Bettina Wulff ihn zu günstigen Leasing-Konditionen bekommen haben soll. Der Anwalt Wulffs erklärte damals, der von Frau Wulff bestellte Q3 werde erst Mitte des Jahres ausgeliefert. Deshalb habe Audi ihr einen Wagen gleichen Typs gegen eine Zahlung von monatlich 850 Euro zur Verfügung gestellt.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) legte Wulff angesichts der anhaltenden Vorwürfe indirekt den Rückzug nahe. Im Fernsehsender Phoenix mahnte Beck ein Gespräch von Union und FDP mit dem Staatsoberhaupt an. Auf die Frage nach Rücktritt sagte er: „Das, glaube ich, müsste in einem solchen Gespräch in eine solche Richtung gehen, aber ich selber halte mich da sehr zurück.“